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Die häufigsten Fragen im E-Mail-Verkehr!

Auf dieser Seite sind Antworten auf die häufigsten Fragen zusammengestellt, die uns täglich per E-Mail erreichen.
Bitte schaue in der untenstehenden Liste nach und klicke auf das passende Thema! 

Wenn dein Anliegen über die hier beantworteten Fragen hinausgeht,
erhältst du in den kommenden Tagen eine persönliche Antwort auf deine E-Mail. 

Hier findest du einführende Informationen zum Gemeinwohlstaat Königreich Deutschland!

 

Wie kann ich in den Gemeinwohlstaat Königreich Deutschland (KRD) aufgenommen werden?
Der erste Schritt in den Gemeinwohlstaat ist die Staatszugehörigkeit.
Erst wenn Du die Staatsangehörigkeit mit einer Prüfung erlangst, gehörst Du zum Staatsvolk.
Die Staatszu- oder -angehörigkeit im KRD ist unabhängig von deinem Wohnort, deiner bisherigen Staatsangehörigkeit oder von Verträgen, die innerhalb dieser bestehen (z.B. Job, Kindergeld)..

Wer kann Staatszu- oder -angehöriger des KRD werden?
Staatszu- oder -angehöriger des Gemeinwohlstaats kann jeder Mensch werden, der das möchte und die Verfassung des Königreiches freiwillig annimmt. Wohnort, Alter, Besitz, bisherige Staatsangehörigkeit oder persönliche Gewohnheiten spielen für die Aufnahme keine Rolle.

Wie kann ich Staatsangehörige(r) im KRD werden?
Bitte informiere dich hier über die nötigen Schritte zur Erlangung der Staatsangehörigkeit.

Kann ich auch von Österreich, Schweiz oder einem anderen Land aus Staatszu- oder -angehöriger des KRD werden?
Ja, das ist möglich.

Was ändert sich für mich als Staatszu- oder -angehöriger des KRD? Muss ich umziehen / meinen Pass abgeben? Kann ich meinen Job / meine Rente behalten?
Die meisten Staatszu- und -angehörigen leben weiterhin an ihrem alten Wohnort in Deutschland oder auch in anderen Ländern.
Die Staatszu- oder -angehörigkeit hat keinen Einfluss auf deine Verträge mit dem bisherigen System (Pass, Rente, Anstellung etc.). Ob und wann solche Verträge aufgelöst werden, liegt in der Verantwortung jedes Einzelnen.
Hierüber findest du Informationen in den Fragen und Antworten (Nr. 2.2 und 2.3 ).

Ich habe andere Fragen zur Staatszu- oder -angehörigkeit.
Informationen findest du auf dieser Seite sowie in den Fragen und Antworten (Teil 2 „Staatszu- und -angehörigkeit").

Wenn Deine Frage dort nicht beantwortet wird, wende Dich bitte an folgende E-Mail-Adresse: meldeamt@gemeinwohlstaat.org

Ich habe die E-Mail zur Bestätigung meiner Staatszugehörigkeit noch nicht erhalten.
Aufgrund der schnell wachsenden Anzahl von Staatszugehörigkeitserklärungen kann die Bearbeitungszeit derzeit mehrere Wochen betragen.
Wende dich im Zweifel gerne an folgende E-Mail-Adresse: meldeamt@gemeinwohlstaat.org

Ich habe mich zu einer Veranstaltung angemeldet und noch keine Bestätigungsmail erhalten.
In diesem Fall bitten wir dich, folgendes zu tun:

1. Bitte sieh in Deinem Spamordner nach.
2. Wenn du dich mit dieser Emailadresse zum ersten Mal in ein Formular auf der Webseite eingetragen hast, ist es als erstes notwendig, deine E-Mail-Adresse zu bestätigen. Suche nach der entsprechenden E-Mail (auch im Spamordner) und klicke auf den Link in der E-Mail. Danach erhältst du die Anmeldebestätigung.
3. Versuche es mit einer anderen E-Mail-Adresse. Insbesondere beim E-Mail-Anbieter Posteo ist bekannt, dass unsere E-Mails oft nicht ihre Empfänger erreichen.
4. Wenn Du zwei verschiedene Menschen zu einer Veranstaltung anmelden möchtest, verwende bitte zwei verschiedene E-Mail-Adressen – nur so funktioniert es.

Nur wenn all das nicht helfen sollte, schreibe gerne eine E-Mail an veranstaltung@gemeinwohlstaat.org mit der Angabe des Seminars, des Datums, und der Bitte um Zusendung der Anmeldebestätigung. Gib in dieser E-Mail bitte alle Daten an, die ins Anmeldeformular für die jeweilige Veranstaltung einzutragen sind.

Hoffentlich hat dies dir weitergeholfen!

Ich möchte mich zu einer Veranstaltung anmelden.
Bitte nutze das Anmeldeformular auf folgenden Seiten:
Systemausstieg-Seminar
Tag der offenen Tür
Vision wird Tat
Ausbildung zum lizenzierten KRD-Vortragsredner
Medialität

Ich möchte über zukünftige Termine informiert werden.
Bitte trage Dich auf der jeweiligen Seite (siehe letzte Frage) in den Info-Verteiler ein - dann wirst du automatisch per E-Mail über kommende Veranstaltungstermine informiert.

Ich möchte weitere Teilnehmer zu einer Veranstaltung anmelden.
Bitte schreibe eine E-Mail an: veranstaltung@gemeinwohlstaat.org

Wo kann ich übernachten?
Informationen dazu werden dir nach der Anmeldung automatisch zugesandt.

Kann mein Kind mitkommen?
Informationen zur Kinderbetreuung bei Seminaren und Tagen der offenen Tür findest Du in der E-Mail, die dir direkt nach der Anmeldung automatisch zugesandt wird.
Bei "Vision wird Tat" sind Kinder gerne mittendrin dabei!

Kann mein Haustier mitkommen?
Das Team bittet darum, Haustiere bei Veranstaltungen des KRD anderweitig unterzubringen.

Gibt es das Seminar online? Kann ich die Aufzeichnung bekommen?
Die Veranstaltungen finden ausschließlich als Präsenzveranstaltungen statt.

Ist eine Anzahlung notwendig? Bis wann ist die Anzahlung fällig?
Deine Teilnehmerplatz in einem Seminar des KRD ist nur dann gesichert, wenn eine Anzahlung geleistet wurde.
Die Anzahlung sollte bis zwei Wochen vor Seminarbeginn bei uns eingehen.
Wenn zu dieser Zeit noch Plätze frei sein sollten, verschicken wir eine Zahlungserinnerung an diejenigen, die nach ihrer Anmeldung noch nicht bezahlt haben. Sollten keine Plätze mehr frei sein, verschicken wir eine entsprechende Benachrichtigung.

Sollte deine Anzahlung bei uns eingehen, nachdem das Seminar schon ausgebucht war, bekommst du eine Benachrichtigung. Deine Anzahlung kann in diesem Fall erstattet oder auf einen anderen Termin übertragen werden.

Wohin soll die Anzahlung überwiesen werden?
Informationen dazu findest Du in der E-Mail, die dir direkt nach der Anmeldung automatisch zugesandt wird.

Wie und bis wann muss der Rest der Seminargebühr bezahlt werden?
Der Rest des Seminarbeitrags ist während des Seminars vor Ort in bar zu zahlen.

Wird die Anzahlung bei Nichtteilnahme erstattet? Kann sie auf einen anderen Termin umgebucht werden?
Aus vielen Gründen hat sich das Team entschieden, dass Anzahlungen grundsätzlich weder erstattet noch auf einen anderen Termin umgebucht werden.
Nur wenn eine Anzahlung erfolgte, nachdem ein Seminar bereits ausgebucht war, kann die Anzahlung erstattet oder umgebucht werden.

Gibt es Ermäßigungen für Seminare?
Ermäßigung sind grundsätzlich nicht vorgesehen bzw. nur dann, wenn jemand bereits sichtbar Verantwortung innerhalb des Gemeinwohlstaates übernommen hat (z.B. bei der Leitung einer Regionalstelle o.ä.).

Kann ich in Raten oder im Nachhinein bezahlen?
Das Team bittet um Verständnis, dass wir derzeit keine Ratenzahlung anbieten können.
Die Seminargebühr muss am Veranstaltungstag vollständig vorliegen.

Besuche
Du bist herzlich eingeladen, den Gemeinwohlstaat bei einer Veranstaltung kennenzulernen - beispielsweise bei einem Tag der offenen Tür , Vision wird Tat oder einem Systemausstieg-Seminar!
Das KRD-Team bittet um Verständnis, dass Besuche auf dem Staatsgebiet in Wittenberg sowie in den geplanten Gemeinwohldörfern nicht möglich sind (ebenso wie es bei vielen Gemeinschaften und Unternehmen der Fall ist), da das Team sonst von Besuchern überflutet würde und nicht mehr zu seinen eigentlichen Tätigkeiten käme.

Mitarbeit / Probezeit / Unterstützungsbesuch
Unterstützungsbesuche und auch dauerhafte Mitarbeit in der Kerngemeinschaft, welche die Strukturen des KRD maßgeblich aufbaut, sind nach vorheriger Abstimmung gerne möglich! Wenn Du dich für einen etwa einwöchigen Unterstützerbesuch interessierst, informiere Dich bitte zunächst hier und fülle den Unterstützerbogen aus.
Die Voraussetzung für die Aufnahme in die KRD-Kerngemeinschaft ist zunächst eine aussagekräftige Bewerbung auf eines der Stellenangebote.
Danach kann eine Einladung für eine Probewoche und einen Probemonat erfolgen, so dass beide Seiten einschätzen können, ob sie miteinander leben und arbeiten möchten.
Bitte richte Deine Bewerbung an folgende E-Mailadresse: [email protected]

Wohnen
Wohnraum auf dem Staatsgebiet des KRD steht bisher ausschließlich für Mitwirkende des KRD-Teams zur Verfügung. Möglicherweise wird sich dies in der nächsten Zeit ändern, denn das Staatsgebiet kann wachsen, indem Menschen Bodenstücke und Immobilien in die Stiftung KRD übertragen oder indem eine Gemeinde in den Rechtekreis des KRD übertritt.

Ich brauche Kontodaten für eine Überweisung.
Die Kontodaten zur Überweisung von Seminargebühren
erhältst Du mit der Anmeldebestätigungsmail.
Die Kontodaten für den Umtausch von Euro in E-Mark für die Staatszugehörigkeit erhältst Du nach dem Absenden des Online-Formulars.
Die Kontodaten für die Impffrei-Studie der DHG erhältst Du nach der Registrierung per E-Mail.

Hierbei handelt es sich um verschiedene Konten. Überweisungen für verschiedene Zwecke dürfen nicht gemeinsam auf ein Konto überwiesen werden!

Ich habe eine andere Frage rund um Konten oder Überweisungen.
Bitte wende Dich in diesem Fall an kontakt@reichsbank.net oder kontakt@gemeinwohlkasse.org.

Wie kann ich einen Betrieb im KRD gründen bzw. mein bestehendes Unternehmen ins KRD übertragen?
Grundlegende Informationen zur Betriebsgründung im KRD sind hier zu finden.
Die Voraussetzung zur Betriebsgründung im KRD ist der Besuch des Systemausstieg-Basismoduls und des Zusatzmoduls zur Betriebsgründung.

Welche Erfahrungen haben Betriebsgründer im KRD gemacht?
Hier findest du Interviews mit mehreren KRD-Unternehmern!

Kann ich einen Betrieb im KRD gründen, wenn ich außerhalb des Gebiets der BRD wohne, z.B. in Österreich oder Spanien?
Das ist möglich, wenn es sich um einen Onlineshop handelt.

Ich habe schon das Unternehmerseminar bzw. das Zusatzmodul zur Betriebsgründung besucht und möchte jetzt beginnen, die Betriebsgründung umzusetzen.
Bitte wende dich an folgende Email-Adresse: unternehmen@gemeinwohlstaat.org

Du bist herzlich eingeladen, Peter und das KRD-Team bei einer Veranstaltung kennenzulernen und individuelle Fragen zu stellen - bei einem Tag der offenen Tür, "Vision wird Tat" oder einem Systemausstieg-Seminar!

Besuche und Einzelberatungen außerhalb von Veranstaltungen sind leider nicht möglich (ebenso wie es bei vielen Gemeinschaften und Unternehmen der Fall ist), denn sonst würde das Team von Besuchern überflutet und fände kaum noch Zeit für seine eigentlichen Tätigkeiten.

Peter und das KRD-Team widmen sich der Aufgabe, die Strukturen des Gemeinwohlstaates aufzubauen. Leider sind keine Kapazitäten vorhanden, um Einzelberatungen in juristischen, gesundheitlichen oder anderen persönlichen Angelegenheiten zu leisten.

Für KRD-Staatsangehörige, die sich wegen ihrer rechtmäßigen Aktivitäten innerhalb des KRD mit Gerichtsbarkeiten der BRD auseinandersetzen müssen, steht das Rechtsbeistandspaket zur Verfügung.

Du kannst gerne in einer passenden Telegramgruppe des KRD Kontakte knüpfen oder auf KadaRi Menschen finden, die Dich in Deiner individuellen Situation unterstützen können!


Edel sei der Mensch, hilfreich und gut!


Johann Wolfgang von Goethe

Nutzungsbedingungen

Die Entscheidung zur vor- und erstrangigen Einlassung der rechtschaffenden Zweck- und Nutzungsvereinbarung im Königreich Deutschland gilt als selbstbestimmt, eigenverantwortlich, in gemeinschaftlicher Zustimmung getroffen und besteht für die Dauer der anhaltenden Inanspruchnahme. Diese beinhaltet den damit verbundenen ermöglichten Austausch zwischen den Zu- und Angehörigen innerhalb des Königreich Deutschland, der aus dem eigenen Willen getroffenen Zustimmung auf Tauschgesuch, Vereinbarung zum Tausch, Überbringung, Belegerstellung, frei zu treffenden Gewährleistungsansprüchen und Austauschmittel – dieses erfordert mindestens eine in Anspruch genommene und wohlwollend gestattete Zugehörigkeit zum Königreich Deutschland (KRD).
 
Bei rechtlichen Unstimmigkeiten gilt die gültige Verfassung und die damit verbundenen Regularien des Königreich Deutschland entsprechend des zwingend einzuhaltenden höheren Rechtstandes – vergleichsweise gemäß der in der Bundesrepublik in Deutschland geltenden Art. 6, Art. 42 EGBGB, Art. 3 Rom-I-VO. Die stringent einzuhaltende Gerichtsbarkeit ist der Gerichtstand im Königreich Deutschland. Es bestehen keine weiteren Rechte, Pflichten oder Kosten.

Anschrift

  • Königreich Deutschland
    Postfach 100 161
    [06871] Lutherstadt Wittenberg
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Liebe/r Interessierte/r an Unserer Internetseite,
aus rechtlichen Gründen wollen Wir über das Folgende zur Kenntnisnahme aufklären:

Dieses Angebot richtet sich nur an Zugehörige und Staatsangehörige des Königreich Deutschland, wobei eine Zugehörigkeit hier erworben werden kann. Das Königreich Deutschland ist eine Vereinigung, welche als völkerrechtliche Weltanschauungsgemeinschaft aus dem Staat Königreich Deutschland als Völkerrechtssubjekt, dem nicht eingetragenen Verein Königreich Deutschland mit Sitz im Königreich Deutschland und der Stiftung Königreich Deutschland, vertreten durch den Treuhänder, Wir, Peter l., König von Deutschland, Menschensohn des Horst und der Erika aus dem Hause Fitzek, besteht.

Auf Unserer Internetseite gilt das Recht der Verfassung der völkerrechtlichen Vereinigung Königreich Deutschland in Verbindung mit Unseren Gesetzen.
Diese Bestimmungen sind auch für Personen der Bundesrepublik gemäß Art. 1, 24 (2), 25 Grundgesetz (GG), § 24 Zivilprozessordnung (ZPO), Art. 2 Überleitungsvertrag (ÜLV), Art. 9 UN-Res. 56/83, Art. 73 UN-Charta, Art. 1, 6, 9 genfer Abkommen vorrangig anzuwenden.

Mit deiner Zustimmung bestätigst du, dies gelesen und verstanden zu haben, eine gültige Zugehörigkeit oder Staatsangehörigkeit im Königreich Deutschland begründen zu wollen oder schon innezuhaben sowie die Annahme des hier geltenden Rechtes und seiner hiermit vereinbarten Bestimmungen. Des Weiteren erklärst du für die Zeit deines Besuches auf dieser Seite mindestens deine temporäre Zugehörigkeit in der Vereinigung Königreich Deutschland, welche du in Bezug auf vorliegende Vereinbarung zur Nutzung Unseres Angebotes unwiderruflich und dauerhaft annimmst.
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