Sonderinformation für Freie Betriebe
Neuigkeiten und Änderungen
Wir informieren euch hiermit über einige wichtige Änderungen im Zusammenhang mit dem Urteil vom 23.05.2024 de OLG Düsseldorf, Az. I-20 Ukl 6/23, woraus sich folgende Änderungen für alle Betriebe ergeben, die ab dem 01.07.2024 bitte umgehend umzusetzen sind:
Hinweise unter dem Logo
Unter jedem Logo ist der Hinweis "Für An- und Zugehörige im KRD" hinzuzufügen. Der Hinweis "Ein Betrieb im KRD" kann bestehen bleiben, muss es aber nicht.
Popup-Fenster einrichten
Die Seite vom Königreich Deutschland hat seit kurzem ein Popup-Fenster vorgeschaltet, ohne dessen Zustimmung man sämtliche Seiten nicht mehr einsehen kann. Um die Rechtsicherheit der Betriebe, die einen Internetauftritt haben, besser zu gewährleisten, ist ein solches Popup-Fenster bei euren Internetauftritten nun ebenfalls einzurichten.
Wie das Popup textlich gestaltet sein soll, könnt ihr auf der Seite vom KRD hier sehen:
https://koenigreichdeutschland.org/de/
Wichtig: Ein Einwilligungsbutton, der extra angeklickt werden muss, bevor eine Zustimmung erfolgen kann, gehört unbedingt dazu. Das Popup-Fenster vom Königreich Deutschland zeigt euch auch hier, wie das zu gestalten ist und wo der Button platziert wird.
Bitte kontaktiert euren Webseitenanbieter, um zu klären, wie ihr ein solches Popup-Fenster einrichten könnt. Das ist je nachdem, wie eure Webseite aufgebaut ist bzw. welches Programm dafür verwendet wurde, sehr unterschiedlich einzurichten, weswegen wir euch hier leider keine Patentlösung anbieten können.
Bitte kontaktiert euren Webseitenanbieter, um zu klären, wie ihr ein solches Popup-Fenster einrichten könnt. Das ist je nachdem, wie eure Webseite aufgebaut ist bzw. welches Programm dafür verwendet wurde, sehr unterschiedlich einzurichten.
Alternativ könnt ihr euch diesbezüglich auch an den KRD-Staatsbetrieb für IT wenden, der euch dafür gerne ein Angebot macht, und den ihr unter machen@fairwebit.org kontaktieren könnt."
Neuer Hinweissatz
Der bisher übliche Hinweissatz "Wir weisen darauf hin..." ist ab dem 1.7.24 abzuändern in folgenden Satz:
"Die Entscheidung zur vor- und erstrangigen Einlassung der rechtschaffenden Zweck- und Nutzungsvereinbarung im Königreich Deutschland gilt als selbstbestimmt, eigenverantwortlich, in gemeinschaftlicher Zustimmung getroffen und besteht für die Dauer der anhaltenden Inanspruchnahme. Diese beinhaltet den damit verbundenen ermöglichten Austausch zwischen den Zu- und Angehörigen innerhalb des Königreich Deutschland, der aus dem eigenen Willen getroffenen Zustimmung auf Tauschgesuch, Vereinbarung zum Tausch, Überbringung, Belegerstellung, frei zu treffenden Gewährleistungsansprüchen und Austauschmittel – dieses erfordert mindestens eine in Anspruch genommene und wohlwollend gestattete Zugehörigkeit zum Königreich Deutschland (KRD).
Bei rechtlichen Unstimmigkeiten gilt die gültige Verfassung und die damit verbundenen Regularien des Königreich Deutschland entsprechend des zwingend einzuhaltenden höheren Rechtstandes – vergleichsweise gemäß der in der Bundesrepublik in Deutschland geltenden Art. 6, Art. 42 EGBGB, Art. 3 Rom-I-VO. Die stringent einzuhaltende Gerichtsbarkeit ist der Gerichtstand im Königreich Deutschland. Es bestehen keine weiteren Rechte, Pflichten oder Kosten."
Dieser Satz gehört auf jede Webseite in den Fußbereich - und nicht nur auf die Startseite. Natürlich gehört diese neue Signatur auch in jede Vereinbarung und in jede eMail - also überall dort hin, wo vorher der alte Hinweissatz stand.
Neues Angebot der GANO
Aufgrund all der Änderungen, die ab dem 01.07.2024 nun in Kraft treten, hat die GANO (das Gerechtigkeits- und Notariatsamt) ein zusätzliches Angebot für Betriebsinhaber geschaffen. Ab dem 01.08.2024 wird es im Abstand von jeweils 2 Wochen ein monetarisiertes Internet-Treffen zu Fragen und Antworten geben, das hier auf KadaRi zu finden ist:
Der Zeitrahmen ist jeweils von 17 - 18 Uhr und dient dazu, eure Fragen zu den aktuellen Änderungen zu beantworten und euer Verständnis auch ganz allgemein für unseren Rechterahmen weiter zu vertiefen, so dass ihr immer sicherer in diesen wichtigen, rechtlichen Thematiken auftreten könnt.
Impressum, Kontakt und Datenschutz entfällt
Die im Handelsrecht üblichen Begriffe "Impressum", "Datenschutz" und "Kontakt" entfallen ersatzlos auf den Internetseiten der KRD-Betriebe. Statt "Kontakt" wäre stattdessen "Anschrift" oder "Konversation" möglich, sofern man diese Angaben machen möchte.
Neue Vorgaben für Vereinbarungen (vormals Rechnungen) und Post
Da wir nur unter Mitgliedern tätig sind, stellen wir "Vereinbarungen" aus oder bestätigen ein "Austauschgesuch". Für diese Vereinbarungen gibt es eine neue Vorlage, die ab sofort zu nutzen ist und hier abgerufen werden kann. Dabei ist ebenfalls zu beachten, dass vor allen genannten Anschriften nun ein c/o zu setzen ist, wie aus der Mustervereinbarung auch hervorgeht. Ebenso ist "Lutherstadt" zu entfernen.
Neues Wörterbuch verfügbar
Die Gerechtigkeitsabteilung hat für die Betriebe eine Übersicht an Begriffen erstellt, die in Zukunft zu nutzen sind, um handelsrechtliche Begriffe zu meiden. Die Datei kann hier heruntergeladen werden und dient als nützliches Werkzeug, wenn es um das Finden von neuen Begrifflichkeiten geht.
Dieses Wörterbuch ist ein erster Anfang und somit noch lange nicht allumfassend. Gerne sind alle Betriebsinhaber dazu aufgerufen, an einer Erweiterung mit zu arbeiten und Vorschläge hierfür einzureichen. Für Änderungen oder neue Begrifflichkeiten sind wir daher offen und erweitern sowie veröffentlichen das Wörterbuch in Zukunft gerne weiter.
Modul A für Betriebsinhaber, die vor dem 01.01.2022 gegründet haben
Das Team der Freien Betriebe bietet allen Betriebsinhabern, die noch vor 2022 gegründet haben, die Möglichkeit, sich auf den neuesten Stand zu bringen. Wir bieten diesen Betriebsinhabern das Wochenend-Seminar Modul A für 215 E-Mark/ 235 Euro an, das auch für Austausch eine gute Gelegenheit und sicherlich sehr hilfreich ist. Folgende Termine sind in diesem Jahr noch möglich:
13./14.7.2024
7./8.9.2024
30.11./1.12.2024 Wer daran teilnehmen möchte, sende bitte an
eine e-Mail mit der Bitte um Zusendung des Anmeldelinks.
Übersicht zu den Änderungen
Die hier kommunizierten Änderungen sind im Zusammenhang mit dem Urteil vom 23.05.2024 des OLG Düsseldorf, Az. I-20 UKl 6/23 entstanden. Hierzu gibt es ein Fazit zur besseren Orientierung, das als Datei gerne runtergeladen bzw. ausgedruckt werden kann, und das hier zu finden ist: