Öffentliche Einrichtungen

Heutige Bauweisen belasten die Umwelt und sind nicht nachhaltig. Das Königreich Deutschland fördert den Bau von gemeindeeigenen und gemeinschaftsfördernden Wohnhäusern in natürlicher Bauweise mit belastungsfreien Naturmaterialien.

Schaffung öffentlicher Plätze zur Förderung des Gemeinschaftslebens

Wo kann man heute Tischtennis oder Basketball, Fußball oder andere Spiele und Aktivitäten tätigen? Viele "Spielplätze" sind nicht kindgerecht und auch die gern spielenden Erwachsenen finden keine Plätze für gemeinsame Aktivitäten in der Gemeinde. Wo findet man öffentliche Plätze, an denen man sich lebhaft austauscht? Wo öffentliche Ateliers, Werkstätten oder gemeindeeigene Gebäude als Treffpunkte? Die Separierung der Menschen geschieht sowohl durch die Architektur als auch durch klamme Kassen in den Gemeinden. Das wird geändert. Die Gemeinde schafft diese Möglichkeiten des lebendigen Austausches, wird Kultur und Interaktion fördern. Dies wird durch neuartige öffentliche Gebäude als auch durch öffentliche Plätze geschehen, in denen die Menschen wieder zusammenkommen, sich austauschen und voneinander lernen.


Schaffung öffentlicher Sport- und kindgerechter Spiel- und Erlebnisplätze

Je gesünder und sportlicher die Gemeindemitglieder sind, desto weniger Belastung hat das Gesundheitswesen auszugleichen.


Einrichtung öffentlicher Ateliers zur Förderung von Kunst und Kultur

Malerei, Bildhauerei, Bronzeguss, Tonmodellierung, Töpferkunst und andere Kunsthandwerke sollten wieder allgemeines Kulturgut werden. All dies dient der Verschönerung des Umfeldes, was wiederum Kreativität, inneren Frieden und Liebe fördert. Kunst hilft, Liebe und Schönheit in allen Dingen zu erkennen und weiter zu fördern. All dies ist zudem mit der hiesigen Kultur verbunden und es fördert die Entwicklung eines bewussten Menschen, der im Einklang und in Liebe zu seinem Umfeld lebt. Aus diesem Grunde werden in den Gemeinden öffentliche Ateliers eingerichtet, wo alle Menschen unter der Führung eines berufenen Meisters diese Kunsthandwerke erlernen können. Zudem werden die geschaffenen Produkte und Kunstgegenstände ausgestellt, von allen verwendet, verkauft oder sonst einem Nutzen zugeführt.


Bau von Gemeinschaftshäusern und Altersruhesitzen

Ein Teil der Rentenkassenzahlungen wird für den Bau von verschiedenartigen Zweckbauten verwendet, die beispielsweise Altersruhesitze, völlig neuartige menschenwürdige Pflegeheime, oder auch staatliche Betriebe sein können. Vordringlich geht es um die Schaffung einer hochwertigen und langlebigen Infrastruktur, um älteren Menschen damit einen angenehmen und erfüllten Ruhestand zu ermöglichen. Auch altersgerechte Angebote selbstgewählter Tätigkeiten gehören dazu. So ist ein erfülltes Leben im Alter gesichert.

Die Häuser sind Bauten, die das gemeinschaftliche Zusammenleben fördern und eine Separierung von Menschen unterbinden. So gehört auch die Vereinsamung der Vergangenheit an. Zudem werden langlebige Sachwerte geschaffen, die Generationen überdauern und die so eine beständige Beitragssenkung der Rentenbeiträge erwarten lassen.


Einrichtung öffentlicher Werkstätten

Öffentliche Werkstätten sind Orte der Begegnung und des Lernens. Zudem können alle an dem Projekt Beteiligten, die dauerhaft 4 Wochenstunden in eine der Werkstätten leisten, den Nutzen aus den Projekten ziehen. Die Gemeinde stellt die in der Gemeinde gewonnenen Bau- und andere Materialien den öffentlichen Werkstätten kostenfrei zur Verfügung. Wenn sich andere Gemeinden mit der Gemeinde austauschen, die dabei nach den gleichen Prinzipien arbeitet, so können auch Materialien kostenfrei oder sehr preiswert angeboten werden, die nicht aus der Gemeinde stammen. Produziert werden nur hochwertige Güter aus natürlichen Materialien. Auch Raparaturwerkstätten können auf diese Weise eingerichtet werden.

Nutzungsbedingungen

Die Entscheidung zur vor- und erstrangigen Einlassung der rechtschaffenden Zweck- und Nutzungsvereinbarung im Königreich Deutschland gilt als selbstbestimmt, eigenverantwortlich, in gemeinschaftlicher Zustimmung getroffen und besteht für die Dauer der anhaltenden Inanspruchnahme. Diese beinhaltet den damit verbundenen ermöglichten Austausch zwischen den Zu- und Angehörigen innerhalb des Königreich Deutschland, der aus dem eigenen Willen getroffenen Zustimmung auf Tauschgesuch, Vereinbarung zum Tausch, Überbringung, Belegerstellung, frei zu treffenden Gewährleistungsansprüchen und Austauschmittel – dieses erfordert mindestens eine in Anspruch genommene und wohlwollend gestattete Zugehörigkeit zum Königreich Deutschland (KRD).
 
Bei rechtlichen Unstimmigkeiten gilt die gültige Verfassung und die damit verbundenen Regularien des Königreich Deutschland entsprechend des zwingend einzuhaltenden höheren Rechtstandes – vergleichsweise gemäß der in der Bundesrepublik in Deutschland geltenden Art. 6, Art. 42 EGBGB, Art. 3 Rom-I-VO. Die stringent einzuhaltende Gerichtsbarkeit ist der Gerichtstand im Königreich Deutschland. Es bestehen keine weiteren Rechte, Pflichten oder Kosten.

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