Neue Seminare & Veranstaltungen

Neuigkeiten:

von Marco Ginzel
23.02.2023

Statement zur heutigen Durchsuchung der BaFin in den Repräsentanzen der Gemeinwohlkasse.

von Marco Ginzel
23.02.2023

Das Staatsgebiet des Gemeinwohlstaates hat sich erweitert!

von Dima Wieler
21.02.2022

Der Euro verliert immer mehr an Wert – doch die E-Mark, die zins- und schuldfreie Währung des Gemeinwohlstaates, soll stabil bleiben!
Um das zu gewährleisten, wurde am 2.2.2023 zum ersten Mal ein Wechselkurs zwischen dem Euro und der E-Mark bzw. der Neuen Deutschen Mark (NDM) eingeführt...

von Benjamin Müller
01.02.2023

Am kommenden Sonntag, den 5. Februar 2023 um 19 Uhr findet ein Online-Seminar mit Marco und Benjamin aus dem Gemeinwohlstaat statt.

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von Marco Ginzel
26.01.2023

ARD sucht vergeblich Nazis im Königreich Deutschland ;)

von Marco Ginzel
14.01.2023

Zensur von YouTube und die Lösung!

von Marco Ginzel
09.01.2023

Die britische BBC (weltweit ausstrahlender TV-Sender) hat im Zuge des angeblich versuchten "Reichsbürger-Putsches" Interviews mit Peter und Benjamin geführt.

von Dima Wieler
21.12.2022

In den nächsten Wochen werden wir an allen Standorten einen Gang runterschalten und Kraft tanken, um mit Euch gemeinsam im neuen Jahr ab dem 09. Januar 2023 wieder voll durchzustarten und die Welt ein Stück besser zu machen!

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Die Entscheidung zur vor- und erstrangigen Einlassung der rechtschaffenden Zweck- und Nutzungsvereinbarung im Königreich Deutschland gilt als selbstbestimmt, eigenverantwortlich, in gemeinschaftlicher Zustimmung getroffen und besteht für die Dauer der anhaltenden Inanspruchnahme. Diese beinhaltet den damit verbundenen ermöglichten Austausch zwischen den Zu- und Angehörigen innerhalb des Königreich Deutschland, der aus dem eigenen Willen getroffenen Zustimmung auf Tauschgesuch, Vereinbarung zum Tausch, Überbringung, Belegerstellung, frei zu treffenden Gewährleistungsansprüchen und Austauschmittel – dieses erfordert mindestens eine in Anspruch genommene und wohlwollend gestattete Zugehörigkeit zum Königreich Deutschland (KRD).
 
Bei rechtlichen Unstimmigkeiten gilt die gültige Verfassung und die damit verbundenen Regularien des Königreich Deutschland entsprechend des zwingend einzuhaltenden höheren Rechtstandes – vergleichsweise gemäß der in der Bundesrepublik in Deutschland geltenden Art. 6, Art. 42 EGBGB, Art. 3 Rom-I-VO. Die stringent einzuhaltende Gerichtsbarkeit ist der Gerichtstand im Königreich Deutschland. Es bestehen keine weiteren Rechte, Pflichten oder Kosten.

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  • Königreich Deutschland
    Postfach 100 161
    [06871] Lutherstadt Wittenberg
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Auf Unserer Internetseite gilt das Recht der Verfassung der völkerrechtlichen Vereinigung Königreich Deutschland in Verbindung mit Unseren Gesetzen.
Diese Bestimmungen sind auch für Personen der Bundesrepublik gemäß Art. 1, 24 (2), 25 Grundgesetz (GG), § 24 Zivilprozessordnung (ZPO), Art. 2 Überleitungsvertrag (ÜLV), Art. 9 UN-Res. 56/83, Art. 73 UN-Charta, Art. 1, 6, 9 genfer Abkommen vorrangig anzuwenden.

Mit deiner Zustimmung bestätigst du, dies gelesen und verstanden zu haben, eine gültige Zugehörigkeit oder Staatsangehörigkeit im Königreich Deutschland begründen zu wollen oder schon innezuhaben sowie die Annahme des hier geltenden Rechtes und seiner hiermit vereinbarten Bestimmungen. Des Weiteren erklärst du für die Zeit deines Besuches auf dieser Seite mindestens deine temporäre Zugehörigkeit in der Vereinigung Königreich Deutschland, welche du in Bezug auf vorliegende Vereinbarung zur Nutzung Unseres Angebotes unwiderruflich und dauerhaft annimmst.
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