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von Dima Wieler

Neues aus Deinem Gemeinwohlstaat!

!!! Wichtige Aktualisierung zum Tag der offenen Tür



13.09.2024

Liebe Interessierte am KRD,

wir wollen Euch mitteilen, daß man mal wieder die Jubiläumsfeier des Gemeinwohlstaates Königreich Deutschland unterbinden möchte. Das kennt Ihr ja schon vom letzten Jahr. Dazu haben Wir wieder einmal eine Verbotsverfügung bekommen. Es ist untersagt worden, auf genau bezeichneten Flurstücken die Veranstaltung durchzuführen. Das schließt aber nicht aus, das Treffen nur für Zu- und Angehörige nicht auf anderen Flurstücken durchzuführen.

Da Unser Gelände ziemlich groß ist und nahegelegene Ausweichflächen vorhanden sind, um sich noch näher kennenzulernen, ist es nun Eure Entscheidung, ob ihr trotz alledem kommen möchtet. Wir lassen Uns davon nicht einschüchtern und sind für Euch da. Falls Ihr mit dunkel gekleideten Wortmarkenführern der Marke “Polizei“ nicht leben könnt, dann bleibt lieber zu Hause. Es wäre ja möglich, daß diese geschickt werden, um zu überprüfen, daß die Feier nun woanders stattfindet, was nach Unserer Meinung von der Verbotsverfügung nicht eingeschlossen ist.

Aus aktuellem Anlaß weisen wir vorsorglich darauf hin, daß zu dieser Veranstaltung die Vereinigung Königreich Deutschland einlädt und keine „Person“ der BRD.

Wer seine Zugehörigkeit zum KRD bislang nicht dauerhaft erklärt hat, kann diese am Einlaß einfach temporär für die Dauer seiner Anwesenheit erhalten.

Bringt Euch bitte auch wetterfeste und warme Kleidung mit.

 

Herzliche Grüße aus Deinem Gemeinwohlstaat




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Edel sei der Mensch, hilfreich und gut!


Johann Wolfgang von Goethe

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Die Entscheidung zur vor- und erstrangigen Einlassung der rechtschaffenden Zweck- und Nutzungsvereinbarung im Königreich Deutschland gilt als selbstbestimmt, eigenverantwortlich, in gemeinschaftlicher Zustimmung getroffen und besteht für die Dauer der anhaltenden Inanspruchnahme. Diese beinhaltet den damit verbundenen ermöglichten Austausch zwischen den Zu- und Angehörigen innerhalb des Königreich Deutschland, der aus dem eigenen Willen getroffenen Zustimmung auf Tauschgesuch, Vereinbarung zum Tausch, Überbringung, Belegerstellung, frei zu treffenden Gewährleistungsansprüchen und Austauschmittel – dieses erfordert mindestens eine in Anspruch genommene und wohlwollend gestattete Zugehörigkeit zum Königreich Deutschland (KRD).
 
Bei rechtlichen Unstimmigkeiten gilt die gültige Verfassung und die damit verbundenen Regularien des Königreich Deutschland entsprechend des zwingend einzuhaltenden höheren Rechtstandes – vergleichsweise gemäß der in der Bundesrepublik in Deutschland geltenden Art. 6, Art. 42 EGBGB, Art. 3 Rom-I-VO. Die stringent einzuhaltende Gerichtsbarkeit ist der Gerichtstand im Königreich Deutschland. Es bestehen keine weiteren Rechte, Pflichten oder Kosten.

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