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von Admin

Ein Staat für das Gemeinwohl

Unsere neue Internetseite!

Unsere neue Website ist online!

Das Interesse bewusster Menschen am Gemeinwohlstaat steigt in den letzten Monaten exponentiell an und wir freuen uns über die zahlreichen engagierten Menschen, die zu uns kommen.

Vielen Dank, dass ihr die Vision einer sicheren Zukunft und eines gerechten und freien Gemeinwohlstaates mit uns teilt.

Wir haben die letzten Monate im Hintergrund fleißig gearbeitet und jetzt ist es soweit - unsere Website erstrahlt im neuen Design und es gibt spannende Neuigkeiten:

Wir haben u.a. den Bereich für die Mitmach Angebote stark erweitert - klick direkt drauf, schau welches Angebot für dich passend ist und kontaktiere uns.

Dann gibt es den neuen Menü-Punkt Wissen.
Hier findest du wertvolle Informationen rund um den Gemeinwohlstaat KRD.
Sollte doch noch eine Frage offen bleiben, kontaktiere uns gerne.

Wie bei jeder neuen Seite kann es in den ersten Tagen noch zu kleineren Fehlern kommen, wenn ihr welche findet, dann könnt ihr uns diese über das Kontaktformular mitteilen.

Viel Freude beim Lesen und herzlich willkommen im ersten Gemeinwohlstaat KRD.


Du willst aktiv werden, dann klick hier:

➤ Hier kannst du unsere Vision stärken durch die kostenfreie Staatszugehörigkeit!
➤ Hier findest du alles rund ums Mitmachen!
Hier kannst du für dich durch Spenden an den Projekten und den Gerichtsverfahren beteiligen.
Hier erfährst du mehr zu der Möglichkeit einen Betrieb in unserer Gemeinwohlwirtschaft zu gründen.
➤ Hier erfährst du mehr über unsere Vision der freien Gemeinden der Zukunft.


"So viel hat der Mensch vom Wissen,
wie er in die Tat umsetzt"

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Nutzungsbedingungen

Die Entscheidung zur vor- und erstrangigen Einlassung der rechtschaffenden Zweck- und Nutzungsvereinbarung im Königreich Deutschland gilt als selbstbestimmt, eigenverantwortlich, in gemeinschaftlicher Zustimmung getroffen und besteht für die Dauer der anhaltenden Inanspruchnahme. Diese beinhaltet den damit verbundenen ermöglichten Austausch zwischen den Zu- und Angehörigen innerhalb des Königreich Deutschland, der aus dem eigenen Willen getroffenen Zustimmung auf Tauschgesuch, Vereinbarung zum Tausch, Überbringung, Belegerstellung, frei zu treffenden Gewährleistungsansprüchen und Austauschmittel – dieses erfordert mindestens eine in Anspruch genommene und wohlwollend gestattete Zugehörigkeit zum Königreich Deutschland (KRD).
 
Bei rechtlichen Unstimmigkeiten gilt die gültige Verfassung und die damit verbundenen Regularien des Königreich Deutschland entsprechend des zwingend einzuhaltenden höheren Rechtstandes – vergleichsweise gemäß der in der Bundesrepublik in Deutschland geltenden Art. 6, Art. 42 EGBGB, Art. 3 Rom-I-VO. Die stringent einzuhaltende Gerichtsbarkeit ist der Gerichtstand im Königreich Deutschland. Es bestehen keine weiteren Rechte, Pflichten oder Kosten.

Anschrift

  • Königreich Deutschland
    Postfach 100 161
    [06871] Lutherstadt Wittenberg
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Liebe/r Interessierte/r an Unserer Internetseite,
aus rechtlichen Gründen wollen Wir über das Folgende zur Kenntnisnahme auf­klären:

Dieses Angebot richtet sich n i c h t an Personen, welche sich gern in der Bundesrepublik verwalten lassen wollen. Dieses Angebot richtet sich des­halb nur an aufgeweckte Zugehörige und Staatsangehörige des Königrei­ch Deutschland. Das Königreich Deutschland ist eine Vereinigung, welche als völkerrechtli­che Weltanschauungsgemeinschaft aus dem Staat Königreich Deutschland als Völker­rechtssubjekt, dem nicht eingetragenen Verein Königreich Deutschland mit Sitz im Königreich Deutschland und der Stiftung König­reich Deutschland, vertreten durch den Treuhänder, Wir, Peter l., König von Deutschland, Menschensohn des Horst und der Erika aus dem Hause Fitzek, besteht.

Auf Unserer Internetseite gilt das Recht der Verfassung der völkerrecht­lichen Vereinigung Königreich Deutschland in Verbindung mit Unseren Ge­setzen.
Diese Bestimmungen sind auch für Personen der Bundesrepublik gemäß Art. 1, 24 (2), 25 Grundgesetz (GG), § 24 Zivilprozessordnung (ZPO), Art. 2 Überleitungs­vertrag (ÜLV), Art. 9 UN-Res. 56/83, Art. 73 UN-Charta, Art. 1, 6, 9 genfer Abkomm­en vorrangig anzuwenden.

Mit deiner Zustimmung bestätigst du, dies gelesen und verstanden zu ha­ben, eine gültige Zugehörigkeit oder Staatsangehörigkeit im Königreich Deutschland be­gründen zu wollen oder schon innezuhaben sowie die Annahme des hier gel­tenden Rechtes und seiner hiermit vereinbarten Bestimmungen. Des Weiteren er­klärst du für die Zeit deines Besuches auf dieser Seite mindes­tens deine tempo­räre Zugehörigkeit in der Vereinigung Königreich Deutschland, welche du in Be­zug auf vorliegende Vereinbarung zur Nut­zung Unseres Angebotes unwiderruflich und dauerhaft annimmst.
Hieraus entstehen dir k e i n e weiteren Rechte und Pflichten.

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