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von Martin Harder

Tag der offenen Tür im Königlichen Lehngut

Datum: 17.06.202

Ort: Loßnitzer Weg 1, 09633 Halsbrücke

Alle Menschen und besonders die, die im Stadtrat sind, sind herzlich eingeladen!

 

• macht eine Entdeckungstour über unseren 121 Hektar großen Gutshof

• besichtigt die Tiere

• es gibt Essen & Trinken sowie

• Spiel & Spaß für die Kinder

• und unseren hausgemachten Roh-Heumilchkäse könnt ihr auch vor Ort erwerben!

 

Kommt zwischen 11-17 Uhr vorbei und lernt uns kennen!

Wir freuen uns auf ein zahlreiches Erscheinen und euer reges Interesse.

 

Was es mit dem Autarkieprojekt auf sich hat, könnt Ihr hier nachlesen:


Edel sei der Mensch, hilfreich und gut!


Johann Wolfgang von Goethe

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Die Entscheidung zur vor- und erstrangigen Einlassung der rechtschaffenden Zweck- und Nutzungsvereinbarung im Königreich Deutschland gilt als selbstbestimmt, eigenverantwortlich, in gemeinschaftlicher Zustimmung getroffen und besteht für die Dauer der anhaltenden Inanspruchnahme. Diese beinhaltet den damit verbundenen ermöglichten Austausch zwischen den Zu- und Angehörigen innerhalb des Königreich Deutschland, der aus dem eigenen Willen getroffenen Zustimmung auf Tauschgesuch, Vereinbarung zum Tausch, Überbringung, Belegerstellung, frei zu treffenden Gewährleistungsansprüchen und Austauschmittel – dieses erfordert mindestens eine in Anspruch genommene und wohlwollend gestattete Zugehörigkeit zum Königreich Deutschland (KRD).
 
Bei rechtlichen Unstimmigkeiten gilt die gültige Verfassung und die damit verbundenen Regularien des Königreich Deutschland entsprechend des zwingend einzuhaltenden höheren Rechtstandes – vergleichsweise gemäß der in der Bundesrepublik in Deutschland geltenden Art. 6, Art. 42 EGBGB, Art. 3 Rom-I-VO. Die stringent einzuhaltende Gerichtsbarkeit ist der Gerichtstand im Königreich Deutschland. Es bestehen keine weiteren Rechte, Pflichten oder Kosten.

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