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von Marco Ginzel

Neues aus Deinem Gemeinwohlstaat!

Peter beantwortet Presseanfrage von RTL zur Razzia! + Hintergründe

15.12.2023

Die illegale Razzia gegen den Gemeinwohlstaat hat ein breites Medienecho ausgelöst. Viele Mainstreammedien haben bei uns angefragt und möchten unsere Sichtweise auf die Geschehnisse erfahren. Wir hoffen auf ehrliche Menschen in den Redaktionen zu stoßen, die tatsächlich an der Wahrheit interessiert sind. Denn die Menschen haben es verdient, die Wahrheit zu erfahren. Die Zeit dafür ist da!

Hier veröffentlichen wir für alle Interessierten exemplarisch eine Anfrage von RTL und die Antworten von Peter.


Sehr geehrte Frau Laura Eßlinger,

ein „Herr Fitzek“ kann Ihnen aus rechtlichen Gründen hier nicht antworten. Wir mussten Unsere bürgerliche Existenz (leider) aufgeben. Trotzdem wollen Wir Ihnen gern als Oberster Souverän des Königreiches Deutschland antworten, da Sie es wohl mit der korrekten Anrede (noch) nicht besser wissen. Die Gerichte machen das schon richtiger als Sie.

Wir wollen gern auf Ihre Fragen wie folgt antworten, auch wenn die Art der Fragen schon darauf schließen lässt, dass Sie die Antworten zum Teil schon kennen werden.

Wie beurteilen sie die Durchsuchungen der BaFin gegen das Königreich Deutschland?

Die Durchsuchungen der BaFin sind aus verschiedenen Gründen illegal.
Erstens ist es ein bewaffneter kriegerischer Akt auf ein anderes Völkerrechtssubjekt. Der Staat Königreich Deutschland benötigt gemäß dem höherrangigen (s. Art. 25 GG) Völkerrecht (der Konvention von Montevideo) keine Anerkennung anderer Staaten um ein solcher zu sein. Gleichwohl gibt es schon zahlreiche Bestätigungen auch aus der Bundesrepublik, dass das Königreich Deutschland ein völkerrechtlich begründeter Staat ist. Offensichtlich hält sich das Bankenkartell nicht an diese Vorschriften und benutzt Unwissende oder Skrupellose für ihre zerstörerischen Ziele.

Zudem wird hier von der BaFin, als Teil dieses mafiösen Bankenkartells, einfach nur der Vorwurf angeblich unerlaubter Geschäfte in den Raum gestellt und dann werden mit dieser Behauptung unwissende Richter und andere Personen benutzt, um die bekanntermaßen nicht existenten Geschäfte als Vorwand für Zerstörung und Raub zu rechtfertigen. Das kleidet man dann in die Begriffe „Durchsuchung“ und „Sicherstellung“.

Die BaFin weiß seit vielen Jahren, dass Wir hier keine aufsichtspflichtigen Geschäfte tätigen. Dazu hat im Fall der Deutschen Heilfürsorge (DHF) die BaFin seit Jahren das Gutachten eines bundesdeutschen Rechtsanwaltes zur DHF vorliegen. Dieses Gutachten bestätigt, dass die DHF den Tatbestand eines unerlaubten Versicherungsgeschäftes nicht erfüllt, aber eine sog. „anderweitige Absicherung im Krankheitsfall“ ist (s. § 5 SGB V oder § 193 VVG).

Im Bereich des Bankgeschäftes verwenden Wir einen Kapitalüberlassungsvertrag, der gemäß des Beschlusses des BGH 4 StR 408/17 vom 26. März 2018 kein Bankgeschäft ist. All die zahlreichen erfundenen Verurteilungsgründe des Landgerichtes Halle wurden vom BGH aufgehoben.

Dies finden Sie auch in der Presseerklärung des Bundesgerichtshofes dazu mit folgender Überschrift:

Bundesgerichtshof hebt die Verurteilung des Königs von Deutschland … auf.“

Da sowohl der BGH-Beschluss als auch das Gutachten zur DHF der BaFin bekannt sind, sind hier offensichtlich andere Interessen im Spiel. Das wird auch dadurch sichtbar, dass am selben Tag auch an anderen Orten „durchsucht“ wurde, die mit Unseren angeblich unerlaubten Geschäften nichts zu tun haben, so z.B. bei einem Erfinder des KRD, bei dem eine freie Energietechnik als angebliche Rohrbombe von einem Kampfmittelbeseitigungsdienst mithilfe einer speziellen Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit geraubt worden ist. Auch bei einer Uns gut bekannten Anwältin fand eine solche „Durchsuchung“ statt. Es geht hier offensichtlich nur um Zerstörung und Angstverbreitung. Dass hier keine Versicherungs- und Bankgeschäfte getätigt werden, das weiß man.

Haben Sie oder ein anderer Vertreter der Gemeinwohlkasse eine Banklizenz?

Da es sich nicht um erlaubnispflichtige Geschäfte handelt, benötigt man für diese Tätigkeiten keine Banklizenz.

Es ist auch nicht angestrebt worden, eine solche zu erhalten, da das bestehende System sehr destruktiv und schädlich für die Menschheit ist und in unermesslichem Ausmaß Raubbau und Kriege fördert. Das und viel mehr dazu können Sie auch im Kapitel 8 des Buches „Endzeit 2020“ von Peter, Menschensohn nachlesen.

Warum nennen Sie das „Euro – Sparkonto“ ein Bankkonto, wenn das dort eingezahlte Geld in Projekte investiert wird und kein unmittelbarer Rückzahlungsanspruch existiert?

Der § 41 des (eigentlich unanwendbaren) Kreditwesengesetzes (KWG) aus dem Jahre 1934 (die illegale NS-Zeit) definiert, dass man etwas „Bank“ nennen darf, wenn klar ist, dass es sich bei Tätigkeiten mithilfe der Einrichtung nicht um sog. Bankgeschäfte handelt. Das ist hier der Fall. Auch das wurde im KWG-Fall im Landgericht Halle gerichtlich thematisiert. Da das Urteil vollumfänglich aufgehoben worden ist, ist also auch die Bezeichnung in Ordnung.

Genau genommen gibt es in Ihrem System keine Banken mehr. Es sind alles Kreditinstitute (deshalb auch Kreditwesengesetz – KWG), die in der Markenstelle eine Eintragung mit der Wortmarke „… bank“ eingetragen haben. Es gibt auch keine Banknoten mehr, sondern mit einem Copyright geschützte Kunstgegenstände, die man „Euro“ nennt. Das sehr kleine „C“ in einem Kreis finden Sie auch auf jedem Euro-Schein. Das System verwendet also keine Urkunden mehr, die mit einem Recht verbunden sind, sondern nur bunte Zettel, die man rauben kann und bei denen Sie nicht einmal der Eigentümer selbst der Kunstgegenstände sind, die sich in Ihrer eigenen Geldbörse befinden. Es ist alles nur ein (An-)Schein, mehr nicht. Das System selbst erfüllt Straftatbestände nach § 263 (Betrug) und 291 StGB (Wucher).

Welche Renditeerwartungen sind damit verbunden?

Keine.

Warum ist eine E-Mark weniger wert als ein Euro?

Es ist umgekehrt. Man muss 1,10 Euro einzahlen um 1 Neue DM oder EM zu erhalten. Wird der Euro weiterhin so inflationär bleiben, was so sein wird, dann wird wieder ein neuer Wechselkurs zum Nachteil des Euro eingeführt. Dann wird man wohl 1,20 Euro für 1 EM oder Neue DM brauchen.

Die EM oder Neue DM wird stabil bleiben, ist also mehr Wert, sichert Kaufkraft und Werte und ermöglicht Stabilität. Der Euro kann das nicht. Er ist bald am (geplanten) Ende und mit ihm die sog. „Banken“ und ein Großteil Ihrer Guthaben. Siehe Endzeit 2020, da steht warum das so ist.

Kann die E-Mark in Euro zurückgetauscht werden und wenn ja, zu welchem Kurs?

Nein, ein Rücktausch ist derzeit (noch) nicht möglich. Wir können das bestehende kranke System erst dann ersetzen und einen Rücktausch ermöglichen, wenn es mutige Menschen gibt, die es wollen. Ist das Königreich Deutschland gerichtlich direkt oder indirekt als Staat und Wir als Staatsoberhaupt anerkannt worden, können Wir einen Rücktausch dann erst per Gesetz ermöglichen. So können Wir dann Ihre und die Ersparnisse aller anderen Personen sichern und Sie und Ihresgleichen werden in ein paar Jahren dann doch nicht alles verloren haben und arm und endgültiger Sklave sein. Wir sind nur Ihr Diener und Wir dienen Ihnen in dem Tempo und in der Weise, wie es Menschen Ihrer Ordnung möchten. Möchte man das nicht, ist in ein paar Jahren Ihre und die Sklaverei Ihrer Kinder – falls sie welche haben – sehr wahrscheinlich. Dann haben Sie bald keine Kinder mehr und auch Sie wird es nicht mehr lange in dieser Welt hier geben. Es ist gerade ein Bevölkerungsreduktionsprogramm in Gange. Jedem das Seine nach seinem freien Willen …

Warum bietet die Gemeinwohlkasse keine Zinsen? Das führen Sie nicht aus, sondern verweisen nur auf „verschiedene Gründe“, die sie nicht weiter benennen.

Erstens ist gemäß Art. 78 der Verfassung des Königreiches Deutschland Zins und Zinseszins verboten.

Zweitens sollen die angenommenen Kapitalmittel keine „Einlagen“ sein. Bankgeschäfte definieren sich im Wesentlichen wie folgt: „Bankgeschäfte sind die Annahme unbedingt rückzahlbarer Gelder des Publikums als Einlagen“.

Es werden die Tatbestandsmerkmale: „rückzahlbar“ (da ohne zivilrechtlichen Anspruch), „unbedingt rückzahlbar“ (da mit einer sog. „qualifizieren Nachrangabrede“), „Publikum“ (da nur von KRD-Zu- oder Angehörigen) und „Einlagen“ (keine Geschäfte, da keine Gewinnerzielungsabsicht, also keine Gebühren und keine Zinsen) nicht erfüllt und deshalb handelt es sich nicht um Bankgeschäfte.

Klar ist: Mit „Einlagen“ erwirtschaftet eine Bank mit einer Gewinnerzielungsabsicht und mithilfe von zerstörerisch wirkenden Zinsen oder anderen zweifelhaften Wegen eigene Gewinne. Es ist ein destruktives und Leid erzeugendes Umverteilungssystem. Das nennt sich „Einlagengeschäft“. Das tätigen Wir nicht. Wir fördern nur das Gemeinwohl. Das hat auch der BGH so gesehen.

Wir würden erst bankähnlichere Tätigkeiten tätigen und auch einen Rück- oder Umtausch mit Wechselkurs in Euro oder andere Zahlungsmittel tätigen, wenn das KRD als Staat anerkannt wird. So lange warten Wir und müssen dem Massensterben mit Tränen in den Augen zusehen. Dies ist aber Ihre Wahl und Wir wollen das nicht herabwerten. Sie wollen das ja so.

Ein Dankeschön von uns (kostenlos) zum Herunterladen


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