About us

Lorem ipsum dolor sit amet, consectetuer adipiscing elit.

Aenean commodo ligula eget dolor. Aenean massa. Cum sociis natoque penatibus et magnis dis parturient montes, nascetur ridiculus mus. Donec quam felis, ultricies nec.

von Dima Wieler

Neues aus Deinem Gemeinwohlstaat!

Das schriftliche Urteil vom Landgericht Dessau ist schon da!



03.11.2024

Wie auch schon im Amtsgericht Wittenberg, ist Peter wieder einmal wegen angeblich vorsätzlicher Körperverletzung und angeblich vorsätzlicher Beleidigung von 2 Bundeswehrsoldaten zu 8 Monaten Gefängnis ohne Bewährung verurteilt worden. Der Richter hat es sich einfach gemacht und ist wohl deshalb schon etwa 3 Wochen vor dem in der StPO gefordertem Erstellungsdatum mit dem Urteil fertig geworden! Das durchaus lesenswerte Urteil findet Ihr hier. Lesenswert ist es deshalb, da Ihr daraus Einiges lernen könnt, denn der erkennbar befangene Richter hat mal wieder demonstriert, wie die Gerichte im Rechtsstaat Bundesrepublik Deutschland arbeiten und daß es auch hier dringend einer systemischen Veränderung bedarf.

Auch der bundesdeutsche Justizminister sieht mittlerweile einen Veränderungsbedarf. Das hat er wie folgt bekundet (Beitrag: „Es gibt auch gute Nachrichten in der Bundesrepublik!“).

Das Problem ist aber systemisch vorsätzlich angelegt. Es gibt im Landgerichtsprozeß keine inhaltliche und schon gar keine wörtliche Protokollführung der Inhalte der Zeugenaussagen durch einen unabhängigen Protokollführer und so soll und muß man sich auf die Kompetenz, die Ehrlichkeit und die Neutralität der Richter verlassen. Diese Eigenschaften im Richter sind aber nicht immer vorhanden, vor allem dann nicht, wenn es um die systematische politische Verfolgung von Andersdenkenden geht. Dann braucht ein Angeklagter entweder einen sehr guten unabhängigen und mutigen Strafverteidiger oder er muß die Verfahrensführung selbst gut beherrschen.

In einem politischen Prozeß, da ist der Dienstherr der Anweisende und der Richter der Ausführende einer politischen Agenda oder der Richter wird ein Handlanger zur Erhaltung und Verschleierung systemischer Kriminalität und dann bleiben Wahrheit und Gerechtigkeit auf der Strecke. Aufgrund dieser und weiterer systemischer Fehler ist der Mißbrauch der Gerichte zur Benutzung als politisches Verfolgungswerkzeug auf deutschem Boden wieder einmal die Norm geworden. Das war auch im nationalzionistischen Deutschland schon einmal so.

Offenkundig ist an diesem Beispiel bundesdeutscher Gerichtsbarkeit auch geworden, es geht in den unteren Instanzen nicht immer darum, die ganze Wahrheit herausfinden zu wollen oder Gerechtigkeit herzustellen. Das verlangt zwar das Gesetz (§ 244 Abs. 2 StPO), aber das scheint einen Richter in seiner Selbstherrlichkeit oder in seiner kadavergehorsamen Abhängigkeit vom Minister heute nicht mehr oder kaum noch zu interessieren. Diese Rechtsbeugung (Straftat gemäß § 339 StGB) hat bisher auch keine Folgen, denn: „Eine Krähe hackt der anderen nicht das Auge aus“.

Der Richter weiß das auch. Aber die Zeiten könnten sich auch ändern und um auch darauf vorbereitet zu sein, ist in dem Fall hier wieder einmal zu erkennen, daß unter dem Urteil keine Unterschrift ist. Ebenso ist der Urteilstext vorsätzlich so angeordnet, daß der Richter auf einem leeren letzten Blatt seine angebliche Unterschrift setzt und diese angeblich dann beglaubigt wird. Irgendeine Zeile aus dem Urteilstext vor seiner Unterschrift ist, entgegen der Vorschriften, nicht vorhanden. Auch so ist dem Mißbrauch Tür und Tor geöffnet. Ein Richter könnte so vorab schon blanco ein weißes Blatt unterschreiben und andere könnten seine Urteile abfassen.

Ebenso ist nicht zu erwarten, daß ein Richter gemäß seines Richtereides handelt. Auch geht es nicht um Menschlichkeit oder die Einhaltung der eigenen Gesetze in der sogenannten „Rechtsordnung“. Klar geworden ist in diesem Verfahren ebenso, daß die Gerichte der zwei unteren Instanzen Werkzeuge zur politischen Verfolgung von Systemkritikern sind. Ein weiterer Zweck ist die Aufrechterhaltung der systemischen Kriminalität und die vermehrte Schaffung und Aufrechterhaltung von Angst in der Bevölkerung.

Ebenso sind sie, als Teil-Ausdruck eines mafiösen Systems, erkennbar an der Vertuschung der systemischen Straftaten ihrer Mittäter beteiligt. Auch das hat sich in dem Verfahren gezeigt. Der Kriminalisierungsdienst des sogenannten „Staatsschutzes“, der klar erkennbar die Akte frisiert hat, der wird dadurch geschützt, indem man den Mitarbeiter als Zeugen einfach nicht lädt. Da kann der Verteidiger das wollen so viel er will, aber letztlich entscheidet der Richter wer gehört wird und wer nicht. Auch damit ist durch die vorsätzliche Nichtladung des kriminellen Zeugen vom „Staatsschutz“ der Wahrheit keine Chance gegeben worden und das entgegen der Vorschriften der Strafprozeßordnung, entgegen der Europäischen Menschenrechtskonvention und entgegen von Ehre und Anstand.

In der Revision wird klar werden, was hier alles versäumt worden ist, ob aus Vorsatz oder Unfähigkeit, das könnt Ihr für Euch selbst entscheiden.




Ein Dankeschön von uns (kostenfrei) zum Herunterladen:


Du willst aktiv werden, dann klick hier:

➤ Hier kannst Du die vollständige Verfassung lesen 
➤ Hier kannst Du unsere Vision stärken durch die kostenfreie Staatszugehörigkeit!
➤ Hier findest Du alles rund ums Mitmachen!
Hier kannst Du für Dich durch Spenden an den Projekten und den Gerichtsverfahren beteiligen.
Hier erfährst Du mehr zu der Möglichkeit einen Betrieb in unserer Gemeinwohlwirtschaft zu gründen.
➤ Hier erfährst Du mehr über unsere Vision der freien Gemeinden der Zukunft.


Edel sei der Mensch, hilfreich und gut!


Johann Wolfgang von Goethe

Zurück

Nutzungsbedingungen

Die Entscheidung zur vor- und erstrangigen Einlassung der rechtschaffenden Zweck- und Nutzungsvereinbarung im Königreich Deutschland gilt als selbstbestimmt, eigenverantwortlich, in gemeinschaftlicher Zustimmung getroffen und besteht für die Dauer der anhaltenden Inanspruchnahme. Diese beinhaltet den damit verbundenen ermöglichten Austausch zwischen den Zu- und Angehörigen innerhalb des Königreich Deutschland, der aus dem eigenen Willen getroffenen Zustimmung auf Tauschgesuch, Vereinbarung zum Tausch, Überbringung, Belegerstellung, frei zu treffenden Gewährleistungsansprüchen und Austauschmittel – dieses erfordert mindestens eine in Anspruch genommene und wohlwollend gestattete Zugehörigkeit zum Königreich Deutschland (KRD).
 
Bei rechtlichen Unstimmigkeiten gilt die gültige Verfassung und die damit verbundenen Regularien des Königreich Deutschland entsprechend des zwingend einzuhaltenden höheren Rechtstandes – vergleichsweise gemäß der in der Bundesrepublik in Deutschland geltenden Art. 6, Art. 42 EGBGB, Art. 3 Rom-I-VO. Die stringent einzuhaltende Gerichtsbarkeit ist der Gerichtstand im Königreich Deutschland. Es bestehen keine weiteren Rechte, Pflichten oder Kosten.

Anschrift

  • Königreich Deutschland
    Postfach 100 161
    [06871] Lutherstadt Wittenberg
  • Kontakt aufnehmen

Soziale Netzwerke

Hier kannst du uns folgen und abonnieren!

Rundbrief Anmeldung

Bleib über das KRD informiert

© 2024 KRD
Einstellungen gespeichert

Nutzungsbedingungen

Liebe/r Interessierte/r an Unserer Internetseite,
aus rechtlichen Gründen wollen Wir über das Folgende zur Kenntnisnahme auf­klären:

Dieses Angebot richtet sich nur an Zugehörige und Staatsangehörige des Königreich Deutschland, wobei eine Zugehörigkeit hier erworben werden kann. Das Königreich Deutschland ist eine Vereinigung, welche als völkerrechtli­che Weltanschauungsgemeinschaft aus dem Staat Königreich Deutschland als Völker­rechtssubjekt, dem nicht eingetragenen Verein Königreich Deutschland mit Sitz im Königreich Deutschland und der Stiftung König­reich Deutschland, vertreten durch den Treuhänder, Wir, Peter l., König von Deutschland, Menschensohn des Horst und der Erika aus dem Hause Fitzek, besteht.

Auf Unserer Internetseite gilt das Recht der Verfassung der völkerrecht­lichen Vereinigung Königreich Deutschland in Verbindung mit Unseren Ge­setzen.
Diese Bestimmungen sind auch für Personen der Bundesrepublik gemäß Art. 1, 24 (2), 25 Grundgesetz (GG), § 24 Zivilprozessordnung (ZPO), Art. 2 Überleitungs­vertrag (ÜLV), Art. 9 UN-Res. 56/83, Art. 73 UN-Charta, Art. 1, 6, 9 genfer Abkomm­en vorrangig anzuwenden.

Mit deiner Zustimmung bestätigst du, dies gelesen und verstanden zu ha­ben, eine gültige Zugehörigkeit oder Staatsangehörigkeit im Königreich Deutschland be­gründen zu wollen oder schon innezuhaben sowie die Annahme des hier gel­tenden Rechtes und seiner hiermit vereinbarten Bestimmungen. Des Weiteren er­klärst du für die Zeit deines Besuches auf dieser Seite mindes­tens deine tempo­räre Zugehörigkeit in der Vereinigung Königreich Deutschland, welche du in Be­zug auf vorliegende Vereinbarung zur Nut­zung Unseres Angebotes unwiderruflich und dauerhaft annimmst.
Hieraus entstehen dir k e i n e weiteren Rechte und Pflichten.

Haftungsausschluß

  1. 1. Inhalt des Onlineangebotes
    Der Seitenbetreiber stellt die Seite ausschließlich für Mitglie­der des Königreiches Deutschland zur Verfügung. Bei Verstößen gegen die Kooperationsbedingun­gen behält sich der Seitenbetreiber Eingriffe vor.
  2. 2. Verweise und Links
    Von Inhalten zu extern verlinkten Internetseiten oder Internetauftritten di­stanziert sich der Seitenbetreiber ausdrücklich.
  3. 3. Freistellung
    1. 3.1
      Innenverhältnis
      Von Ansprüchen, die Mitglieder geltend machen aufgrund Verletzung von Rechten durch andere Mitglieder zu den hier eingestellten Angeboten und Produkten, ist der Seitenbetreiber freigestellt.
    2. 3.2
      Außenverhältnis
      Für die Inanspruchnahme durch Dritte haften die Mitglieder hinsichtlich der von ihnen eingestellten Angebote und sonstigen Inhalte oder wegen deren sonstiger Nutzung der angebotenen Dienste.

Alle f r e i w i l l i g hinterlegten Angaben werden nur im Rahmen der rechtlichen Bezie­hung mit dem Königreich Deutschland verwendet.

Sehr wichtig:

O h n e deine ausdrückliche Zu- oder Angehörigkeit ist der Zugang sowie jegliche Nutzung der Internetseite der Vereinigung Königreich Deutschland ausdrücklich

u n t e r s a g t.

You are using an outdated browser. The website may not be displayed correctly. Close