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KRD Wegweiser

Werde KRD-Wegweiser und helfe Menschen in Deinem Umfeld, echte Lösungen kennenzulernen!

Die aktuelle Weltlage bringt viele Menschen zum Hinterfragen und Aufwachen aus der systembedingten Hypnose.
Und vielleicht hast Du es ähnlich erlebt: Sobald man verstanden hat, dass etwas falsch läuft, sucht man nach Lösungen und hält sich an den erstbesten Strohhalmen fest, die sich einem gerade bieten. Und nachdem man viele Ressourcen eingesetzt hat, lernt man Unterscheidungsfähigkeit, um aus den unzähligen „alternativen Angeboten“ diejenigen zu identifizieren, die einen wirklich weiterbringen.

Genau darum braucht es Dich.

  • Du bist bereits staatszugehörig/-angehörig?
  • Du suchst nach einer Möglichkeit, bei dir vor Ort aktiv zu werden?
  • Du triffst gerne Menschen und freust dich über Gleichgesinnte in deiner Nähe?

Dann starte jetzt als KRD-Wegweiser.

KRD-Wegweiser sind genau dort, wo Menschen nach Lösungen suchen, z.B.:

  • Montags-Spaziergänge
  • Demonstrationen
  • Mahnwachen
  • Netzwerktreffen
  • Dorf-Treffen
  • ...

 

Dort verteilen sie gezielt die speziell dafür entwickelten Infoblätter (siehe rechts), die wir Dir gerne kostenfrei zuschicken.

 

Dieser Flyer thematisiert zwei derzeit wichtige Themen:

  • Systemausstieg
  • Impffrei-Studie

Beide eignen sich sehr gut als Einstieg ins Thema KRD und bieten gleichzeitig Lösungen an.

Um Wegweiser zu werden, fülle bitte das folgende Formular aus.

Du wirst dann zeitnah von uns kontaktiert, je nach dem, wie viele Menschen mitmachen. In einem kurzen Video-Telefonat lernen wir Dich kennen und klären Deine Fragen, damit Du starten kannst.

Na, ist das was für Dich? Dann sehen wir uns bald beim Videotelefonat!

Wir freuen uns auf Dich.


Edel sei der Mensch, hilfreich und gut!

Johann Wolfgang von Goethe

Nutzungsbedingungen

Die Entscheidung zur vor- und erstrangigen Einlassung der rechtschaffenden Zweck- und Nutzungsvereinbarung im Königreich Deutschland gilt als selbstbestimmt, eigenverantwortlich, in gemeinschaftlicher Zustimmung getroffen und besteht für die Dauer der anhaltenden Inanspruchnahme. Diese beinhaltet den damit verbundenen ermöglichten Austausch zwischen den Zu- und Angehörigen innerhalb des Königreich Deutschland, der aus dem eigenen Willen getroffenen Zustimmung auf Tauschgesuch, Vereinbarung zum Tausch, Überbringung, Belegerstellung, frei zu treffenden Gewährleistungsansprüchen und Austauschmittel – dieses erfordert mindestens eine in Anspruch genommene und wohlwollend gestattete Zugehörigkeit zum Königreich Deutschland (KRD).
 
Bei rechtlichen Unstimmigkeiten gilt die gültige Verfassung und die damit verbundenen Regularien des Königreich Deutschland entsprechend des zwingend einzuhaltenden höheren Rechtstandes – vergleichsweise gemäß der in der Bundesrepublik in Deutschland geltenden Art. 6, Art. 42 EGBGB, Art. 3 Rom-I-VO. Die stringent einzuhaltende Gerichtsbarkeit ist der Gerichtstand im Königreich Deutschland. Es bestehen keine weiteren Rechte, Pflichten oder Kosten.

Anschrift

  • Königreich Deutschland
    Postfach 100 161
    [06871] Lutherstadt Wittenberg
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aus rechtlichen Gründen wollen Wir über das Folgende zur Kenntnisnahme auf­klären:

Dieses Angebot richtet sich n i c h t an Personen, welche sich gern in der Bundesrepublik verwalten lassen wollen. Dieses Angebot richtet sich des­halb nur an aufgeweckte Zugehörige und Staatsangehörige des Königrei­ch Deutschland. Das Königreich Deutschland ist eine Vereinigung, welche als völkerrechtli­che Weltanschauungsgemeinschaft aus dem Staat Königreich Deutschland als Völker­rechtssubjekt, dem nicht eingetragenen Verein Königreich Deutschland mit Sitz im Königreich Deutschland und der Stiftung König­reich Deutschland, vertreten durch den Treuhänder, Wir, Peter l., König von Deutschland, Menschensohn des Horst und der Erika aus dem Hause Fitzek, besteht.

Auf Unserer Internetseite gilt das Recht der Verfassung der völkerrecht­lichen Vereinigung Königreich Deutschland in Verbindung mit Unseren Ge­setzen.
Diese Bestimmungen sind auch für Personen der Bundesrepublik gemäß Art. 1, 24 (2), 25 Grundgesetz (GG), § 24 Zivilprozessordnung (ZPO), Art. 2 Überleitungs­vertrag (ÜLV), Art. 9 UN-Res. 56/83, Art. 73 UN-Charta, Art. 1, 6, 9 genfer Abkomm­en vorrangig anzuwenden.

Mit deiner Zustimmung bestätigst du, dies gelesen und verstanden zu ha­ben, eine gültige Zugehörigkeit oder Staatsangehörigkeit im Königreich Deutschland be­gründen zu wollen oder schon innezuhaben sowie die Annahme des hier gel­tenden Rechtes und seiner hiermit vereinbarten Bestimmungen. Des Weiteren er­klärst du für die Zeit deines Besuches auf dieser Seite mindes­tens deine tempo­räre Zugehörigkeit in der Vereinigung Königreich Deutschland, welche du in Be­zug auf vorliegende Vereinbarung zur Nut­zung Unseres Angebotes unwiderruflich und dauerhaft annimmst.
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