Bereichsleiter für KadaRi
Wir suchen derzeit einen Bereichsleiter für KadaRi.
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Werde aktiv!
Du möchtest zum Aufbau von autarken, euro-unabhängigen Wirtschaftskreisläufen beitragen - insbesondere mithilfe eines Online-Marktplatzes?
Dann bist du bei uns richtig!
Damit freie Menschen auch in Zukunft ohne Impfpass und Zentralbankkonto ihre Bedürfnisse erfüllen können, bauen wir eine autarke, euro-unabhängige Wirtschaft auf! Dazu nutzen wir eine eigene Währung - die Neue Deutsche Mark bzw. E-Mark - und den Onlinemarktplatz KadaRi (Kauf das Richtige). Jetzt liegt es an engagierten Menschen, diese freie Handelsplattform weiter auszubauen und die Wirtschaftskreisläufe zu schließen.
Auf den Bereich KadaRi-Gemeinwohlmarktplatz kommen viele spannende Aufgaben zu. Deshalb erweitern wir diesen Bereich massiv und freuen uns auf motivierte und kompetente Mitgestalter.
Wirke mit!
Es gibt viele verschiedene Möglichkeiten um Teil der Gemeinwohlbewegung des Königreiches Deutschland zu werden. Wir haben einen Leitfaden und einen Schritteplan erarbeitet, der Dir bei Deinem Weg hilft.
Liebe/r Interessierte/r an Unserer Internetseite,
aus rechtlichen Gründen wollen Wir über das Folgende zur Kenntnisnahme aufklären:
Dieses Angebot richtet sich nur an Zugehörige und Staatsangehörige des Königreich Deutschland, wobei eine Zugehörigkeit hier erworben werden kann. Das Königreich Deutschland ist eine Vereinigung, welche als völkerrechtliche Weltanschauungsgemeinschaft aus dem Staat Königreich Deutschland als Völkerrechtssubjekt, dem nicht eingetragenen Verein Königreich Deutschland mit Sitz im Königreich Deutschland und der Stiftung Königreich Deutschland, vertreten durch den Treuhänder, Wir, Peter l., König von Deutschland, Menschensohn des Horst und der Erika aus dem Hause Fitzek, besteht.
Auf Unserer Internetseite gilt das Recht der Verfassung der völkerrechtlichen Vereinigung Königreich Deutschland in Verbindung mit Unseren Gesetzen.
Diese Bestimmungen sind auch für Personen der Bundesrepublik gemäß Art. 1, 24 (2), 25 Grundgesetz (GG), § 24 Zivilprozessordnung (ZPO), Art. 2 Überleitungsvertrag (ÜLV), Art. 9 UN-Res. 56/83, Art. 73 UN-Charta, Art. 1, 6, 9 genfer Abkommen vorrangig anzuwenden.
Mit deiner Zustimmung bestätigst du, dies gelesen und verstanden zu haben, eine gültige Zugehörigkeit oder Staatsangehörigkeit im Königreich Deutschland begründen zu wollen oder schon innezuhaben sowie die Annahme des hier geltenden Rechtes und seiner hiermit vereinbarten Bestimmungen. Des Weiteren erklärst du für die Zeit deines Besuches auf dieser Seite mindestens deine temporäre Zugehörigkeit in der Vereinigung Königreich Deutschland, welche du in Bezug auf vorliegende Vereinbarung zur Nutzung Unseres Angebotes unwiderruflich und dauerhaft annimmst.
Hieraus entstehen dir k e i n e weiteren Rechte und Pflichten.
Alle f r e i w i l l i g hinterlegten Angaben werden nur im Rahmen der rechtlichen Beziehung mit dem Königreich Deutschland verwendet.
O h n e deine ausdrückliche Zu- oder Angehörigkeit ist der Zugang sowie jegliche Nutzung der Internetseite der Vereinigung Königreich Deutschland ausdrücklich
u n t e r s a g t.
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