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Bildungssystem

Die neuartigen Bildungseinrichtungen der Zukunft fördern die natürliche Neugier der Kinder und ermöglichen ihnen die Auseinandersetzung mit altersgerechten selbstbestimmten Inhalten. So ist ein natürliches Wachstum in Freude und bei Förderung ihrer Individualität Standard in den neuen Schulen, die wir "Lehrreich" nennen. Diese Einrichtungen sind ähnlich dem Schetinin-Schulkonzept aufgebaut. Grenzen des Lernens wird es nicht mehr geben.

Erweiterung der Bibliothek, Aussortierung von erwiesen fehlerhaftem, unwahrem und überholtem Wissen

Die Bibliotheken haben oft noch einen Bestand an überholtem oder gar falschem Wissen. Zudem sind sie nicht an die neuen Standards moderner Medien angepaßt. Sie werden erneuert und an den erweiterten Wissensstand der Menschheit angeglichen.


Einrichtung eines eigenen Forschungszentrums in einer Schule oder Universität

Es gibt in vielen Bereichen schon längst bahnbrechendes neues Wissen, neue Technologien und Verfahren. Diese in der Gemeinde anzuwenden und zum Wohle aller Menschen weiter zu vervollkommnen, wird in der Forschungseinrichtung geleistet. Forschung wird es in den Bereichen neuer Baumaterialien, Energieerzeugung, landwirtschaftlicher Anbauverfahren, aber auch Geschichte, Sozialkunde, Pädagogik und weiteren Bereichen geben.


Einrichtung einer Eltern- und Erwachsenenschule

Die Kinder sind unsere Zukunft. In den meisten Fällen geben die Eltern ihre Prägungen und Verhaltensmuster und so beständig die eigenen Begrenzungen an ihre Kinder weiter. In einer Elternschule lernen zukünftige Mütter den förderlichen Umgang mit ihren Kindern. In den neuen Schulen gehört dies ohnehin zum regulären Lerninhalt.


Einrichtung einer kostenfreien Musikschule

Musik trägt sehr zur Lebensfreude bei. Auch zur Bewältigung und Transformation von Gefühlen ist sie gut geeignet. In der Gemeinde wird eine neuartige Musikschule eingerichtet, die Musik wieder allgemein zugänglich macht und in der jeder mit Leichtigkeit ein Instrument (Klavier) erlernen kann. Schon mit wenig Übung ist man mit der neuen Lernmethode schnell in der Lage, spontan komponierte eigene klangvolle Stücke mit zwei Händen spielen zu können.

Nutzungsbedingungen

Die Entscheidung zur vor- und erstrangigen Einlassung der rechtschaffenden Zweck- und Nutzungsvereinbarung im Königreich Deutschland gilt als selbstbestimmt, eigenverantwortlich, in gemeinschaftlicher Zustimmung getroffen und besteht für die Dauer der anhaltenden Inanspruchnahme. Diese beinhaltet den damit verbundenen ermöglichten Austausch zwischen den Zu- und Angehörigen innerhalb des Königreich Deutschland, der aus dem eigenen Willen getroffenen Zustimmung auf Tauschgesuch, Vereinbarung zum Tausch, Überbringung, Belegerstellung, frei zu treffenden Gewährleistungsansprüchen und Austauschmittel – dieses erfordert mindestens eine in Anspruch genommene und wohlwollend gestattete Zugehörigkeit zum Königreich Deutschland (KRD).
 
Bei rechtlichen Unstimmigkeiten gilt die gültige Verfassung und die damit verbundenen Regularien des Königreich Deutschland entsprechend des zwingend einzuhaltenden höheren Rechtstandes – vergleichsweise gemäß der in der Bundesrepublik in Deutschland geltenden Art. 6, Art. 42 EGBGB, Art. 3 Rom-I-VO. Die stringent einzuhaltende Gerichtsbarkeit ist der Gerichtstand im Königreich Deutschland. Es bestehen keine weiteren Rechte, Pflichten oder Kosten.

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