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von Admin

Neues Gesetz

Gesetz zur Einführung eines Wappens des Königreiches Deutschlands

Im Bewusstsein einer besonderen Zeit wird hiermit 7 Jahre, 7 Monate und 7 Tage nach der Gründung des Königreiches Gottes auf Erden am 16.09.2012, dem Königreich Deutschland, ein neues Wappen mit der Verkündung dieses Gesetzes eingeführt.

Möge dies ein deutlicheres Symbol als das bisher ohne Gesetzesverkündung verwendete Wappen des Königreiches des Schöpfers sein, die dahinterstehende Idee als ein Angebot der friedlichen Transformation in ein neues friedliches Zeitalter der Fülle und Liebe erkennbar und dem gefolgt werden.

Das Gesetz über die Einführung eines Staatswappens im Staat Königreich Deutschland" – Wappengesetz (WapG)
kann unten heruntergeladen werden.

Hier können alle bisher beschlossenen Gesetze enigesehen werden.


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Bei rechtlichen Unstimmigkeiten gilt die gültige Verfassung und die damit verbundenen Regularien des Königreich Deutschland entsprechend des zwingend einzuhaltenden höheren Rechtstandes – vergleichsweise gemäß der in der Bundesrepublik in Deutschland geltenden Art. 6, Art. 42 EGBGB, Art. 3 Rom-I-VO. Die stringent einzuhaltende Gerichtsbarkeit ist der Gerichtstand im Königreich Deutschland. Es bestehen keine weiteren Rechte, Pflichten oder Kosten.

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