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von Admin

Neues aus dem Gemeinwohlstaat

Endlich! KFZ Kennzeichen sind zurück!

Vor einiger Zeit hatten wir über die Ankündigung der Staatsanwaltschaft Dessau berichtet, die KFZ Kennzeichen des Königreiches Deutschland nach über 7 Jahren endlich zurück zu geben. Das OLG Naumburg hatte im Jahr 2012 die Verurteilung wegen Kennzeichenmissbrauch gegen Peter aufgehoben und zurück an das LG Dessau verwiesen. Dort wurde das Verfahren dann 7 Jahre nicht weitergeführt und hat sich dadurch letztendlich erledigt. Ein juristischer Kniff der Staatsanwaltschaft um Peter nicht einen Freispruch erster Güte geben zu müssen und das Gesicht wahren zu können.

Wie so oft hat sich wieder gezeigt:

  • Am Ende wird Peter freigesprochen bzw. das Urteil wird aufgehoben!
  • Unsere Tätigkeiten sind und waren legal!


Wir freuen uns und schauen mit positiven Blick in die Zukunft!
Ein weiterer wichtiger Schritt zur Etablierung unserer gemeinsamen Vision eines Gemeinwohlstaates wurde erfolgreich abgeschlossen und mehr Sicherheit für alle Menschen, die mit uns zusammen diesen Weg gehen, wurde erreicht.


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"So viel hat der Mensch vom Wissen,
wie er in die Tat umsetzt"

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Bei rechtlichen Unstimmigkeiten gilt die gültige Verfassung und die damit verbundenen Regularien des Königreich Deutschland entsprechend des zwingend einzuhaltenden höheren Rechtstandes – vergleichsweise gemäß der in der Bundesrepublik in Deutschland geltenden Art. 6, Art. 42 EGBGB, Art. 3 Rom-I-VO. Die stringent einzuhaltende Gerichtsbarkeit ist der Gerichtstand im Königreich Deutschland. Es bestehen keine weiteren Rechte, Pflichten oder Kosten.

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