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Jetzt starke Gemeinschaften aufbauen!

Wie steht es mit der Finanzierung?

Wir wollen die Gemeinwohldörfer unabhängig von Banken und Fördermitteln des alten Systems finanzieren.
Einnahmen werden aus verschiedenen Gewerken und Einrichtungen kommen, welche die Bewohner aufbauen. Dazu kann eine Tischlerei gehören, ein Sägewerk und andere Produktions- und Baubetriebe, ein Dorfladen, ein Gesundheitshaus und ein Seminarzentrum, ein Gästehaus, ein veganes Restaurant und vieles mehr. 

Für den Kauf von geeigneten Bodenstücken werden finanzielle Mittel benötigt. Wir laden Freunde, Förderer und Bewohner ein, sich finanziell zu beteiligen!

Möglichkeiten der Förderung 

Eine Möglichkeit dazu ist, Euro in E-Mark umzutauschen! Deine Kaufkraft bleibt dabei erhalten: Mit dem Tausch entsteht eine gleich hohe Summe von E-Mark, welche du im Online-Markt KadaRi zum Einkauf verwenden kannst. Auch Veranstaltungen des KRD, Mitgliedsbeiträge der Deutschen Heilfürsorge und andere Dienstleistungen des KRD kannst du damit bezahlen. So entziehst du deine Energie dem alten zerstörerischen Geldsystem und beteiligst dich am Aufbau einer echten Gemeinwohlwirtschaft ohne Zinsen, Schulden und private Banken!

Weiterhin hast du die Möglichkeit, Genußrechte zu erwerben. Das bedeutet: Wenn du mindestens 20000 Euro in E-Mark umtauschst, kommst du in den bevorzugten Genuß der Leistungen des KRD (siehe Infoblatt auf dieser Seite). Die E-Mark kannst du zum Einkaufen auf KadaRi verwenden, Dienstleistungen bezahlen oder sie für spätere Investitionen sparen. Die frei werdenden Euro-Mittel werden für den Aufbau der Gemeinwohldörfer und anderer freiheitlicher Strukturen verwendet, die dem Einzelnen und der gesamten Menschheit dienen.

Weiterhin ist es möglich, die Gemeinwohldörfer durch eine Kapitalüberlassung zu unterstützen: Wenn 100 oder gar 1000 Menschen jeweils 1000 Euro geben, können wir damit sehr viel bewegen!

Egal welcher Weg für dich in Frage kommt, bitte trage dich in das untere Formular ein.


"So viel hat der Mensch vom Wissen, wie er in die Tat umsetzt"

Nutzungsbedingungen

Die Entscheidung zur vor- und erstrangigen Einlassung der rechtschaffenden Zweck- und Nutzungsvereinbarung im Königreich Deutschland gilt als selbstbestimmt, eigenverantwortlich, in gemeinschaftlicher Zustimmung getroffen und besteht für die Dauer der anhaltenden Inanspruchnahme. Diese beinhaltet den damit verbundenen ermöglichten Austausch zwischen den Zu- und Angehörigen innerhalb des Königreich Deutschland, der aus dem eigenen Willen getroffenen Zustimmung auf Tauschgesuch, Vereinbarung zum Tausch, Überbringung, Belegerstellung, frei zu treffenden Gewährleistungsansprüchen und Austauschmittel – dieses erfordert mindestens eine in Anspruch genommene und wohlwollend gestattete Zugehörigkeit zum Königreich Deutschland (KRD).
 
Bei rechtlichen Unstimmigkeiten gilt die gültige Verfassung und die damit verbundenen Regularien des Königreich Deutschland entsprechend des zwingend einzuhaltenden höheren Rechtstandes – vergleichsweise gemäß der in der Bundesrepublik in Deutschland geltenden Art. 6, Art. 42 EGBGB, Art. 3 Rom-I-VO. Die stringent einzuhaltende Gerichtsbarkeit ist der Gerichtstand im Königreich Deutschland. Es bestehen keine weiteren Rechte, Pflichten oder Kosten.

Anschrift

  • Königreich Deutschland
    Postfach 100 161
    [06871] Lutherstadt Wittenberg
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aus rechtlichen Gründen wollen Wir über das Folgende zur Kenntnisnahme aufklären:

Dieses Angebot richtet sich nur an Zugehörige und Staatsangehörige des Königreich Deutschland, wobei eine Zugehörigkeit hier erworben werden kann. Das Königreich Deutschland ist eine Vereinigung, welche als völkerrechtliche Weltanschauungsgemeinschaft aus dem Staat Königreich Deutschland als Völkerrechtssubjekt, dem nicht eingetragenen Verein Königreich Deutschland mit Sitz im Königreich Deutschland und der Stiftung Königreich Deutschland, vertreten durch den Treuhänder, Wir, Peter l., König von Deutschland, Menschensohn des Horst und der Erika aus dem Hause Fitzek, besteht.

Auf Unserer Internetseite gilt das Recht der Verfassung der völkerrechtlichen Vereinigung Königreich Deutschland in Verbindung mit Unseren Gesetzen.
Diese Bestimmungen sind auch für Personen der Bundesrepublik gemäß Art. 1, 24 (2), 25 Grundgesetz (GG), § 24 Zivilprozessordnung (ZPO), Art. 2 Überleitungsvertrag (ÜLV), Art. 9 UN-Res. 56/83, Art. 73 UN-Charta, Art. 1, 6, 9 genfer Abkommen vorrangig anzuwenden.

Mit deiner Zustimmung bestätigst du, dies gelesen und verstanden zu haben, eine gültige Zugehörigkeit oder Staatsangehörigkeit im Königreich Deutschland begründen zu wollen oder schon innezuhaben sowie die Annahme des hier geltenden Rechtes und seiner hiermit vereinbarten Bestimmungen. Des Weiteren erklärst du für die Zeit deines Besuches auf dieser Seite mindestens deine temporäre Zugehörigkeit in der Vereinigung Königreich Deutschland, welche du in Bezug auf vorliegende Vereinbarung zur Nutzung Unseres Angebotes unwiderruflich und dauerhaft annimmst.
Hieraus entstehen dir k e i n e weiteren Rechte und Pflichten.

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