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Überlassungen

Viele Menschen fördern die gemeinnützigen Projekte des Königreiches Deutschland mit Sachspenden. Von der Gartenscheere bis zum PKW ist vieles nützlich und hilfreich.

Hierbei ist es sinnvoll, diese Gegenstände nicht einfach zu spenden, sondern zu überlassen. Durch das Abschließen eines Überlassungsvertrages bleiben die zu überlassenden Wertgegenstände in deinem Eigentum. Das Königreich Deutschland hat jedoch die Möglichkeit, diese für die unterschiedlichen Projekte zu nutzen.

Diese Maßnahme ist sinnvoll, um die Wertgegenstände juristisch vor unrechtmäßigem Zugriff durch die "Behörden" und andere Dienstleister der Bundesrepublik zu schützen.

Anleitung - Überlassung

1. Schritt

Entscheide Dich zunächst, was Du überlassen möchtest.

Auf der KRD-Wunschliste hast Du die Möglichkeit zu sehen, was aktuell benötigt wird und kannst uns einfach und direkt Arbeitsmaterial und Werkzeug zusenden lassen.

Jetzt zur KRD-Wunschliste

Wenn Du etwas überlassen möchtest das sich nicht auf der KRD-Wuschliste befindet, kannst Du gern mit uns Rücksprache halten.

Schicke uns einfach eine E-Mail mit Bildern der zu überlassenden Wertgegenstände an: [email protected]


2. Schritt

Lade Dir den Überlassungsvertrag jetzt herunter und drucke ihn aus.

Fülle ihn sorgfältig aus und liste alle zu überlassenden Wertgegenstände auf. Je genauer Du die Sachen beschreibst, umso besser.

Datum und Unterschrift nicht vergessen ;)

Hinweis:
Verbrauchsgegenstände oder Gegenstände von geringem Wert müssen nicht aufgelistet werden.


3. Schritt

Versehe jeden zu überlassenden Wertgegenstand mit einem Informationsaufkleber. Auf jedem dieser Aufkleber steht "Privateigentum" und Deine eigenen Informationen.

Hier ein Muster:

Privateigentum von:
Max Mustermann
Musterstr. 21
212121 Musterstadt
Tel: 212121212121
E-Mail: [email protected]

Nun ist für jeden deutlich erkennbar, dass es sich bei diesem Wertgegenstand nicht um das Eigentum des Königreiches, sondern um das Privateigentum eines Unbeteiligten handelt.

Hinweis:
Es ist nicht notwendig, alle Informationen auf die Aufkleber zu schreiben, allerdings sind, im Falle einer erneuten unrechtmäßigen Razzia im Königreich, mehr Informationen auf den Aufklebern überzeugender. Somit wären die Wertgegenstände besser vor unrechtmäßigem Zugriff geschützt.


4. Schritt

Verpacke alle Überlassungen transportsicher in einem Karton. Füge dem Karton noch den Überlassungsvertrag bei. Solltest Du noch Rechnungen der zu überlassenden Gegenstände besitzen, füge diese oder eine Kopie davon ebenfalls dem Karton bei.

Versende nun den Karton an folgende Adresse:

Katrin Prüß
Schlossallee 1
02943 Boxberg O.L.

Sollte Deine Überlassung sich nicht für den Versand eignen (z.B. zu groß sein), kannst Du mit uns Rücksprache halten. Gemeinsam finden wir eine Lösung, um den Transport zu organisieren.
Rücksprache unter: [email protected]
oder hinterlasse uns eine Nachricht auf dem AB unter: +49 3491 6699705.

Wenn Du uns etwas direkt über die KRD-Wunschliste zukommen läßt, kannst Du uns den Überlassungsvertrag mit Rechnungen einfach in einem separaten Brief an oben genannte Adresse zusenden.

Hinweis:
Es ist sinnvoll, alle Überlassungen und Dokumente zu fotografieren bzw. zu kopieren und diese Daten sicher aufzubewahren.


 

Nutzungsbedingungen

Die Entscheidung zur vor- und erstrangigen Einlassung der rechtschaffenden Zweck- und Nutzungsvereinbarung im Königreich Deutschland gilt als selbstbestimmt, eigenverantwortlich, in gemeinschaftlicher Zustimmung getroffen und besteht für die Dauer der anhaltenden Inanspruchnahme. Diese beinhaltet den damit verbundenen ermöglichten Austausch zwischen den Zu- und Angehörigen innerhalb des Königreich Deutschland, der aus dem eigenen Willen getroffenen Zustimmung auf Tauschgesuch, Vereinbarung zum Tausch, Überbringung, Belegerstellung, frei zu treffenden Gewährleistungsansprüchen und Austauschmittel – dieses erfordert mindestens eine in Anspruch genommene und wohlwollend gestattete Zugehörigkeit zum Königreich Deutschland (KRD).
 
Bei rechtlichen Unstimmigkeiten gilt die gültige Verfassung und die damit verbundenen Regularien des Königreich Deutschland entsprechend des zwingend einzuhaltenden höheren Rechtstandes – vergleichsweise gemäß der in der Bundesrepublik in Deutschland geltenden Art. 6, Art. 42 EGBGB, Art. 3 Rom-I-VO. Die stringent einzuhaltende Gerichtsbarkeit ist der Gerichtstand im Königreich Deutschland. Es bestehen keine weiteren Rechte, Pflichten oder Kosten.

Anschrift

  • Königreich Deutschland
    Postfach 100 161
    [06871] Lutherstadt Wittenberg
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aus rechtlichen Gründen wollen Wir über das Folgende zur Kenntnisnahme auf­klären:

Dieses Angebot richtet sich nur an Zugehörige und Staatsangehörige des Königreich Deutschland, wobei eine Zugehörigkeit hier erworben werden kann. Das Königreich Deutschland ist eine Vereinigung, welche als völkerrechtli­che Weltanschauungsgemeinschaft aus dem Staat Königreich Deutschland als Völker­rechtssubjekt, dem nicht eingetragenen Verein Königreich Deutschland mit Sitz im Königreich Deutschland und der Stiftung König­reich Deutschland, vertreten durch den Treuhänder, Wir, Peter l., König von Deutschland, Menschensohn des Horst und der Erika aus dem Hause Fitzek, besteht.

Auf Unserer Internetseite gilt das Recht der Verfassung der völkerrecht­lichen Vereinigung Königreich Deutschland in Verbindung mit Unseren Ge­setzen.
Diese Bestimmungen sind auch für Personen der Bundesrepublik gemäß Art. 1, 24 (2), 25 Grundgesetz (GG), § 24 Zivilprozessordnung (ZPO), Art. 2 Überleitungs­vertrag (ÜLV), Art. 9 UN-Res. 56/83, Art. 73 UN-Charta, Art. 1, 6, 9 genfer Abkomm­en vorrangig anzuwenden.

Mit deiner Zustimmung bestätigst du, dies gelesen und verstanden zu ha­ben, eine gültige Zugehörigkeit oder Staatsangehörigkeit im Königreich Deutschland be­gründen zu wollen oder schon innezuhaben sowie die Annahme des hier gel­tenden Rechtes und seiner hiermit vereinbarten Bestimmungen. Des Weiteren er­klärst du für die Zeit deines Besuches auf dieser Seite mindes­tens deine tempo­räre Zugehörigkeit in der Vereinigung Königreich Deutschland, welche du in Be­zug auf vorliegende Vereinbarung zur Nut­zung Unseres Angebotes unwiderruflich und dauerhaft annimmst.
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