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Staatszugehörigkeit & Staatsangehörigkeit

Was ist der Unterschied zwischen einer Staatszugehörigkeit und einer Staatsangehörigkeit?

Die Staatszugehörigkeit:

Darunter verstehen wir die erste und einfachste Verbindung mit dem Königreich Deutschland. Du erklärst, dass du unsere Vision einer besseren und gerechteren Welt teilst. Die Erklärung stellt zudem einen rechtlichen Rahmen her, der dafür sorgt, dass du sicher und unkompliziert unsere Strukturen und Vorteile genießen kannst. Die Staatszugehörigkeit kann am ehesten mit einer Vereinsmitgliedschaft in der BRD verglichen werden.

Die Staatsangehörigkeit:

Wenn du diese beantragst, dann gehst du einen Schritt weiter und nimmst die Staatsangehörigkeit des Königreiches Deutschland an. Du verstehst unsere Verfassung und möchtest Teil des Staatsvolkes werden. Später wirst du auch die Möglichkeit erhalten, in den Stand eines Bürgers oder der Deme zu gelangen. Lege einfach die Prüfung ab und erwerbe das Recht, eine Identitätskarte und bald auch einen Reisepass oder Führerschein des Königreiches Deutschland zu erhalten.


Edel sei der Mensch, hilfreich und gut!

Johann Wolfgang von Goethe

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aus rechtlichen Gründen wollen Wir über das Folgende zur Kenntnisnahme aufklären:

Dieses Angebot richtet sich nur an Zugehörige und Staatsangehörige des Königreich Deutschland, wobei eine Zugehörigkeit hier erworben werden kann. Das Königreich Deutschland ist eine Vereinigung, welche als völkerrechtliche Weltanschauungsgemeinschaft aus dem Staat Königreich Deutschland als Völkerrechtssubjekt, dem nicht eingetragenen Verein Königreich Deutschland mit Sitz im Königreich Deutschland und der Stiftung Königreich Deutschland, vertreten durch den Treuhänder, Wir, Peter l., König von Deutschland, Menschensohn des Horst und der Erika aus dem Hause Fitzek, besteht.

Auf Unserer Internetseite gilt das Recht der Verfassung der völkerrechtlichen Vereinigung Königreich Deutschland in Verbindung mit Unseren Gesetzen.
Diese Bestimmungen sind auch für Personen der Bundesrepublik gemäß Art. 1, 24 (2), 25 Grundgesetz (GG), § 24 Zivilprozessordnung (ZPO), Art. 2 Überleitungsvertrag (ÜLV), Art. 9 UN-Res. 56/83, Art. 73 UN-Charta, Art. 1, 6, 9 genfer Abkommen vorrangig anzuwenden.

Mit deiner Zustimmung bestätigst du, dies gelesen und verstanden zu haben, eine gültige Zugehörigkeit oder Staatsangehörigkeit im Königreich Deutschland begründen zu wollen oder schon innezuhaben sowie die Annahme des hier geltenden Rechtes und seiner hiermit vereinbarten Bestimmungen. Des Weiteren erklärst du für die Zeit deines Besuches auf dieser Seite mindestens deine temporäre Zugehörigkeit in der Vereinigung Königreich Deutschland, welche du in Bezug auf vorliegende Vereinbarung zur Nutzung Unseres Angebotes unwiderruflich und dauerhaft annimmst.
Hieraus entstehen dir k e i n e weiteren Rechte und Pflichten.

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