About us

Lorem ipsum dolor sit amet, consectetuer adipiscing elit.

Aenean commodo ligula eget dolor. Aenean massa. Cum sociis natoque penatibus et magnis dis parturient montes, nascetur ridiculus mus. Donec quam felis, ultricies nec.

Neues aus deinem Gemeinwohlstaat!

Dessau: 1. Einlassung zur Staatlichkeit des Königreiches Deutschlands

Heute war es wieder einmal soweit - Verhandlung am Landgericht in Dessau.


Oberflächlich gesehen geht es um angebliches Fahren ohne Fahrerlaubnis.
Blickt man tiefer, dann geht es in erster Linie um die Frage:

" Ist das Königreich Deutschland ein völkerrechtlich anzuerkennender Staat, welcher in der Lage ist, eigene Führerscheine auszugeben?"

An dieser Frage kann sich vieles für die Zukunft Deutschlands entscheiden. Nutzen wir dies als Möglichkeit zur Selbstbefreieung aus dem Besatzungsrecht und zur Schaffung einer echten Gemeinwohlwirtschaft oder machen wir kollektiv so weiter und laufen mit großen Schritten in einen totalitären Staat?

Wir hoffen, dass die Menschen in diesem Land nicht zum dritten Mal hintereinander in einen Unrechtsstaat laufen!

Seit 70 Jahren gibt es den Auftrag an die deutschen Völker, die Selbstversklavung zu beenden, echtes Recht und tatsächliche Freiheit aus eigener Kraft zu erreichen und wieder ein vollwertiges Mitglied in der Völkergemeinschaft zu werden. Das ist auch schon in der UN-Charta nachzulesen.
All unsere gemeinsamen Träume von echtem Recht und tatsächlicher Freiheit für alle können dadurch erreicht werden, dass die Richter des Landgerichtes Dessau-Roßlau das Königreich Deutschland einer ehrlichen und unvoreingenommenen Prüfung unterziehen. Dies erfolgt entsprechend ihrer im § 244 Abs. 2 der Strafprozessordnung auferlegten Amtsermittlungspflicht.

Sie haben zu prüfen, ob das Königreich Deutschland ein Staat ist. Diese sog. Amtspflicht zur Prüfung der Staatsqualität des Königreiches Deutschland ist jedem Gericht auferlegt, das hat schon die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg schriftlich bestätigt. Die meisten anderen Gerichte sind dieser Amtsermittlungspflicht nicht gefolgt. Hier nun wird absehbar, dass sie diese endlich ernst nehmen. Lange genug schon haben Wir mit immer stärkerer Vehemenz darauf gedrängt.

Um dem Gericht die Möglichkeit zu geben, diese Prüfung vorzunehmen, wurde heute sowohl eine umfangreiche Einlassung zu den Gründen für die legale Sezession (Abspaltung), als auch ein Beweisantrag mit den dazu gelieferten umfangreichen Anlagen geboten.

Wie nicht anders zu erwarten war, hatte der Staatsanwalt in seiner Stellungnahme mithilfe einer fadenscheinigen Begründung beantragt, den Beweisantrag abzulehnen.

Der Rechtsanwalt wollte nach dem Verlesen von Einlassung und Beweisantrag schon gleich weitermachen und den Zeugen Zubke laden lassen. Wir haben dieser Zeugenladung widersprochen, denn Wir wollen erst einmal die Haltung des Gerichtes zu dem gestellten Beweisantrag und der umfangreichen Einlassung herausfinden.
Besteht Staatsqualität, ist alles andere zu erforschen nicht mehr nötig, denn dann unterliegen Wir nicht der deutschen Gerichtsbarkeit.

Da nun schon ein Urteil des AG Wittenberg im Raum steht, kann das Gericht das Verfahren nicht mithilfe eines Beschlusses einstellen, so zumindest äußerte sich Richter Knief nach der Verlesung der Einlassung und des Beweisantrages.

Noch sind Wir guter Dinge, denn der Richter unterbrach weder den Beweisantrag noch die umfangreiche Einlassung. Die Beweiserhebung wurde ins Protokoll aufgenommen und die Inhalte der umfangreichen Anlagen wurden zur Akte genommen.

Sowohl Beweisantrag als auch die augenöffnende Einlassung zum tatsächlichen rechtlichen Status der Deutschen in diesem Land findet ihr unten zum Herunterladen.

Es wird dringend empfohlen, sich diese Fakten, die in der Einlassung zu finden sind, genau anzusehen. Jeder zukünftige Reichsbürger (Staatsangehöriger mit bestandener Bürgerprüfung) wird dazu und noch zu den weiteren im Königreichsbürgergesetz festgelegten Prüfungsinhalten in seiner Prüfung befragt werden. Das Königreich möchte eben keine unmündigen Bürger, sondern verantwortungsvolle friedliebende Menschen, die die Schöpfungsordung, die Natur, den Frieden, das Selbstbestimmungsrecht aller Völker der Welt und die Rechte eines Jeden achten und bewahren helfen.




Du willst aktiv werden, dann klick hier:

➤ Hier kannst du unsere Vision stärken durch die kostenfreie Staatszugehörigkeit!
➤ Hier findest du alles rund ums Mitmachen!
Hier kannst du für dich durch Spenden an den Projekten und den Gerichtsverfahren beteiligen.
Hier erfährst du mehr zu der Möglichkeit einen Betrieb in unserer Gemeinwohlwirtschaft zu gründen.
➤ Hier erfährst du mehr über unsere Vision der freien Gemeinden der Zukunft.


Edel sei der Mensch, hilfreich und gut!

Johann Wolfgang von Goethe

Zurück

Nutzungsbedingungen

Die Entscheidung zur vor- und erstrangigen Einlassung der rechtschaffenden Zweck- und Nutzungsvereinbarung im Königreich Deutschland gilt als selbstbestimmt, eigenverantwortlich, in gemeinschaftlicher Zustimmung getroffen und besteht für die Dauer der anhaltenden Inanspruchnahme. Diese beinhaltet den damit verbundenen ermöglichten Austausch zwischen den Zu- und Angehörigen innerhalb des Königreich Deutschland, der aus dem eigenen Willen getroffenen Zustimmung auf Tauschgesuch, Vereinbarung zum Tausch, Überbringung, Belegerstellung, frei zu treffenden Gewährleistungsansprüchen und Austauschmittel – dieses erfordert mindestens eine in Anspruch genommene und wohlwollend gestattete Zugehörigkeit zum Königreich Deutschland (KRD).
 
Bei rechtlichen Unstimmigkeiten gilt die gültige Verfassung und die damit verbundenen Regularien des Königreich Deutschland entsprechend des zwingend einzuhaltenden höheren Rechtstandes – vergleichsweise gemäß der in der Bundesrepublik in Deutschland geltenden Art. 6, Art. 42 EGBGB, Art. 3 Rom-I-VO. Die stringent einzuhaltende Gerichtsbarkeit ist der Gerichtstand im Königreich Deutschland. Es bestehen keine weiteren Rechte, Pflichten oder Kosten.

Anschrift

  • Königreich Deutschland
    Postfach 100 161
    [06871] Lutherstadt Wittenberg
  • Kontakt aufnehmen

Soziale Netzwerke

Hier kannst du uns folgen und abonnieren!

Rundbrief Anmeldung

Bleib über das KRD informiert

© 2024 KRD
Einstellungen gespeichert

Nutzungsbedingungen

Liebe/r Interessierte/r an Unserer Internetseite,
aus rechtlichen Gründen wollen Wir über das Folgende zur Kenntnisnahme auf­klären:

Dieses Angebot richtet sich n i c h t an Personen, welche sich gern in der Bundesrepublik verwalten lassen wollen. Dieses Angebot richtet sich des­halb nur an aufgeweckte Zugehörige und Staatsangehörige des Königrei­ch Deutschland. Das Königreich Deutschland ist eine Vereinigung, welche als völkerrechtli­che Weltanschauungsgemeinschaft aus dem Staat Königreich Deutschland als Völker­rechtssubjekt, dem nicht eingetragenen Verein Königreich Deutschland mit Sitz im Königreich Deutschland und der Stiftung König­reich Deutschland, vertreten durch den Treuhänder, Wir, Peter l., König von Deutschland, Menschensohn des Horst und der Erika aus dem Hause Fitzek, besteht.

Auf Unserer Internetseite gilt das Recht der Verfassung der völkerrecht­lichen Vereinigung Königreich Deutschland in Verbindung mit Unseren Ge­setzen.
Diese Bestimmungen sind auch für Personen der Bundesrepublik gemäß Art. 1, 24 (2), 25 Grundgesetz (GG), § 24 Zivilprozessordnung (ZPO), Art. 2 Überleitungs­vertrag (ÜLV), Art. 9 UN-Res. 56/83, Art. 73 UN-Charta, Art. 1, 6, 9 genfer Abkomm­en vorrangig anzuwenden.

Mit deiner Zustimmung bestätigst du, dies gelesen und verstanden zu ha­ben, eine gültige Zugehörigkeit oder Staatsangehörigkeit im Königreich Deutschland be­gründen zu wollen oder schon innezuhaben sowie die Annahme des hier gel­tenden Rechtes und seiner hiermit vereinbarten Bestimmungen. Des Weiteren er­klärst du für die Zeit deines Besuches auf dieser Seite mindes­tens deine tempo­räre Zugehörigkeit in der Vereinigung Königreich Deutschland, welche du in Be­zug auf vorliegende Vereinbarung zur Nut­zung Unseres Angebotes unwiderruflich und dauerhaft annimmst.
Hieraus entstehen dir k e i n e weiteren Rechte und Pflichten.

Haftungsausschluß

  1. 1. Inhalt des Onlineangebotes
    Der Seitenbetreiber stellt die Seite ausschließlich für Mitglie­der des Königreiches Deutschland zur Verfügung. Bei Verstößen gegen die Kooperationsbedingun­gen behält sich der Seitenbetreiber Eingriffe vor.
  2. 2. Verweise und Links
    Von Inhalten zu extern verlinkten Internetseiten oder Internetauftritten di­stanziert sich der Seitenbetreiber ausdrücklich.
  3. 3. Freistellung
    1. 3.1
      Innenverhältnis
      Von Ansprüchen, die Mitglieder geltend machen aufgrund Verletzung von Rechten durch andere Mitglieder zu den hier eingestellten Angeboten und Produkten, ist der Seitenbetreiber freigestellt.
    2. 3.2
      Außenverhältnis
      Für die Inanspruchnahme durch Dritte haften die Mitglieder hinsichtlich der von ihnen eingestellten Angebote und sonstigen Inhalte oder wegen deren sonstiger Nutzung der angebotenen Dienste.

Alle f r e i w i l l i g hinterlegten Angaben werden nur im Rahmen der rechtlichen Bezie­hung mit dem Königreich Deutschland verwendet.

Sehr wichtig:

O h n e deine ausdrückliche Zu- oder Angehörigkeit ist der Zugang sowie jegliche Nutzung der Internetseite der Vereinigung Königreich Deutschland ausdrücklich

u n t e r s a g t.

You are using an outdated browser. The website may not be displayed correctly. Close