Nr. 1
Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes.
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Im Königreich Deutschland erscheint für die gesetzgeberische Tätigkeit das Reichsgesetzblatt. In diesem sind alle Reichsgesetze veröffentlicht, welche im Königreich Deutschland verkündet werden.
Hinweis: Alle im Reichsgesetzblatt veröffentlichten Gesetze und Gesetzesänderungen sind mit dem Inhalt des jeweiligen Originales vollständig übereinstimmend. Die durch das Staatsoberhaupt gezeichneten Originale lagen im Zeitpunkt der Veröffentlichung vor und befinden sich im Staatsarchiv des Königreiches Deutschland.
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